„Erwerbsminderungsrentner*innen in Berlin und Brandenburg sind besonders hart von der Abweisung unserer Beschwerde wegen Benachteiligung bei den Zulagen durch das Bundesverfassungsgericht getroffen“, stellt die SoVD- Landesvorsitzende Ursula Engelen-Kefer mit Enttäuschung fest. Dies trifft etwa 260.000 Menschen je zur Hälfte in Berlin und Brandenburg. Mit einem Anteil zwischen 14 und 16 Prozent an den gesamten Regelaltersrenten liegen die Renten wegen Erwerbsminderung in Berlin und Brandenburg mehr als doppelt so hoch wie im Bundesdurchschnitt.
VdK und SoVD haben gemeinsam dagegen Beschwerde eingelegt, dass Menschen, die vor 2019 Erwerbsminderungsrente bezogen, erst 2024 die pauschalen Zuschläge erhalten. „Die gesetzlich verfügten Abschläge von
3,6 Prozent pro Jahr bei vorzeitigem Renteneintritt wegen Erwerbsminderung sind durch nichts zu rechtfertigen. Erwerbsminderung ist häufig Folge von hohen Belastungen bei der Arbeit und keinesfalls selbstgewähltes Schicksal der betroffenen Menschen“, so Engelen-Kefer.
Zudem sind die Bedingungen für die amtliche Anerkennung ständig weiter verschärft worden. „Man muss schon mit dem Kopf unter dem Arm kommen, um eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten“, lautet das Urteil der SoVD- Landesvorsitzenden.
Infolge der hohen Preissteigerungen für Artikel des täglichen Lebensbedarfs, Heizung, Strom und Benzin reichen die nach wie vor niedrigen Erwerbsminderungsrenten von im Bundesdurchschnitt 917 Euro (2021) vielfach nicht zum Leben und müssen durch Grundsicherung aufgestockt werden. Dies gilt noch mehr für Berlin und Brandenburg mit geringeren Erwerbsminderungsrenten als im Bundesdurchschnitt. Erwerbsminderung ist daher häufig mit Armut verbunden. „Für uns als SoVD bleibt es auch wesentlicher Teil der Bekämpfung von Armut, die Erwerbsminderungsrenten zu verbessern“, verspricht Engelen-Kefer.