Der Euro-WC-Schlüssel für behindertengerechte WCs
Der WC-Schlüssel ermöglicht es körperlich beeinträchtigten Menschen, mit einem Einheitsschlüssel selbstständig Zugang zu behindertengerechten sanitären Anlagen und Einrichtungen zu erhalten, z. B. öffentliche Toiletten in Fußgängerzonen bzw. Parkanlagen, Museen, Bibliotheken oder Behörden und auch an teilnehmenden Bahnhofs- und Autobahntoiletten.
Berechtige Menschen für den Euro-WC-Schlüssel
Der Schlüssel wird ausschließlich an Menschen ausgehändigt, die auf behindertengerechte Toiletten angewiesen sind. Um den WC-Schlüssel zu beantragen, müssen Sie nachweisen können, dass Sie für den Schlüssel berechtigt sind.
Der SoVD ist darauf bedacht, dass der Schlüssel Menschen mit einer Behinderung ausgehändigt wird, die auf behindertengerechte Toiletten angewiesen sind. Das sind:
- Schwerbehinderte Menschen mit Schwerbehindertenausweis der Merkzeichen aG, B, H, oder BL unabhägig vom GdB oder das Merkzeichen G und der GdB 70 oder höher.
- Hilfsbedürftige Schwerbehinderte, schwer Geh- oder Sehbehinderte, Stomaträger und Rollstuhlfahrer.
- Menschen mit Multipler Sklerose, chronisch entzündlichen Darmerkrankungen wie Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa und Personen mit chronischen Blasenentzündungen.
Der Euro-WC-Schlüssel beim SoVD
Berechtigte können den Euro-WC-Schlüssel in unserer Landesgeschäftsstelle, Kurfürstenstr. 131, 10785 Berlin, erhalten.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit Frau Domröse: Telefon 030 263 938 27 oder E-Mail post(at)sovd-bbg.de.
Bitte bringen Sie folgende Nachweise mit:
- Schwerbehindertenausweis oder eine ärztliche Bescheinigung über eine der genannten chronischen Erkrankungen.
- Kopie des Personalausweises
Sie erhalten den Schlüssel gegen eine Gebühr von 28,90 € (bitte passend bereithalten).
Dieser Service ist nur für SoVD-Mitglieder.