Auch unsere SoVD-Mitglieder stehen häufig vor einer neuen Situation, oft wissen sie nicht, wie ein Pflegegrad beantragt wird, welche Leistungen es aus der gesetzlichen Pflegeversicherung überhaupt gibt und wie eine Pflegebegutachtung des Medizinischen Dienstes abläuft.
Anläßlich einer Informationsveranstaltung für die ehrenamtlichen Sozialberater des Landesverbandes und andere interessierte Teilnehmenden war ein sehr erfahrener Referent des Medizinischen Dienstes Berlin-Brandenburg auf Einladung des SoVD-Vorstandes in der Landesgeschäftsstelle vor Ort. Anhand von ausführlichen Unterlagen, bildhaften Darstellungen sowie einzelnen Beispielen führte er die Teilnehmenden durch die wichtigsten Eckpunkte der Sozialen Pflegeversicherung und einer Pflegebegutachtung gemäß SGB XI (Elftes Buch Sozialgesetzbuch):
Pflegebedürftige und deren Angehörige haben einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung. Eine erste Hilfe sowie kompetente Beratung vor Ort, kostenfrei und individuell bieten die Pflegestützpunkte in Berlin und Brandenburg an. Besteht ausschließlich Unterstützungsbedarf bei der Haushaltsführung, macht es keinen Sinn, einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung zu stellen.
Bei der Pflegekasse kann schriftlich oder telefonisch ein Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung und eines Pflegegrades gestellt werden. Der Zeitpunkt des Antrags ist für den Leistungsbeginn entscheidend. Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst (MD), zu prüfen, inwieweit Pflegebedürftigkeit vorliegt. Der MD ist ein unabhängiger Gutachterdienst; er setzt sich mit der antragstellenden Person oder den Bevollmächtigten bzw. Angehörigen schriftlich oder telefonisch in Verbindung, um einen Termin für eine Pflegebegutachtung zu vereinbaren.
Der Termin für die Pflegebegutachtung sollte gut vorbereitet werden. Er findet entweder bei der antragstellenden Person zu Hause oder telefonisch statt. In jedem Fall sollte ein Angehöriger oder eine Vertrauensperson zu dem Gespräch hinzugezogen werden. Sie können dem Betroffenen emotionalen Rückhalt geben und dabei unterstützen, Einschränkungen und Unterstützungsbedarf im Alltag realistisch darzustellen. Zudem sollten medizinische Unterlagen wie Arztberichte, Medikamentenpläne etc. in Kopie bereitgelegt werden.
Am mitgeteilten Termin findet der Besuch durch den Gutachter*in statt. Bevor ein Pflegegrad zuerkannt werden kann, muss der Medizinische Dienst die Pflegebedürftigkeit von der betroffenen Person in einer Begutachtung feststellen. Dies erfolgt anhand eines festgelegten Fragenkataloges, der in sechs sogenannten Modulen gezielt auf die Fähigkeiten und Selbstständigkeit eingeht, sowie zum Beispiel die Mobilität, kognitive und kommunikative Leistungsfähigkeit, aber auch Verhaltensweisen und psychische Problemlagen.
Folgende sechs Bereiche (Module) werden begutachtet:
Mobilität: Wie selbstständig bewegt sich die zu begutachtende Person fort und kann die Körperhaltung ändern?
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Kann sich die pflegebedürftige Person im Alltag noch örtlich und zeitlich orientieren? Können selbstständig Entscheidungen getroffen, Gespräche geführt und Bedürfnisse mitgeteilt werden?
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Wie oft wird Hilfe wegen psychischer Probleme oder aggressiven sowie ängstlichen Verhaltens benötigt?
Selbstversorgung: Wie selbstständig kann sich die pflegebedürftige Person noch täglich selbst waschen und pflegen? Können Mahlzeiten eigenständig eingenommen werden?
Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: Welche Hilfen werden beim Umgang mit Krankheit und Behandlungen benötigt?
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Wie selbstständig kann die pflegebedürftige Person den Tagesablauf planen oder Kontakte pflegen?
Mit dem Pflegegradrechner des Sozialverband Deutschland (SoVD) kann im Vorfeld der Pflegegrad ermittelt werden, der dem Pflegebedürftigen wahrscheinlich zusteht. Die dort gestellten Fragen sind eine gute Übung, um sich auf den Termin der Pflegegebutachtung vorzubereiten. Verfügbar ist der Pflegegrad-Rechner unter www.sovd-nds.de/service/digitale-helfer/pflegegradrechner.
Sie haben noch Fragen? Melden Sie sich gerne bei uns!
Wenn Sie konkrete Unterstützung brauchen oder weitere Fragen haben, wenden Sie sich an die zuständige Alltags- und Sozialberatung Ihres Kreis- oder Ortsverbandes des Landesverbandes Berlin-Brandenburg. Zwecks Kontaktaufnahme bitte deutlich Name, Mitgliedsnummer und Telefonnummer auf dem AB hinterlassen. Ihre Ansprechpartner*innen: https://www.sovd-bbg.de/beratung/alltags-und-sozialberatung