Ziel des neuen Gesetzes ist es, die Medizinischen Dienste zu stärken und sie unabhängiger von den Krankenkassen zu organisieren. Träger des künftigen Medizinischen Dienstes Bund sind die Medizinischen Dienste auf Landesebene und nicht mehr der GKV-Spitzenverband. Der Medizinische Dienst Bund erhält die Aufgabe, Richtlinien für die Tätigkeit der Medizinischen Dienste zu erlassen. Alle Medizinischen Dienste auf Bundes- und Landesebene werden zudem in Körperschaften des öffentlichen Rechts umgewandelt. Die föderale Struktur wird beibehalten.
Am 29. April 2021 fand die erste konstituierende Sitzung des Verwaltungsrates MD Bund statt. Dem neuen Verwaltungsrat des künftigen Medizinischen Dienstes Bund gehören 23 Mitglieder an: Das Gremium besteht aus 16 ehrenamtlichen Vertreterinnen und Vertretern der Kranken- und Pflegeversicherung, fünf Vertreterinnen und Vertretern aus Patienten- und Verbraucherverbänden sowie zweien aus Ärzteschaft und Pflegeberufen, die von der Entsandtenversammlung, einem Gremium aus allen Verwaltungsräten der Medizinischen Dienste auf Landesebene, gewählt wurden.
Erste Aufgabe des neuen Verwaltungsrates ist es, eine Satzung für den Medizinischen Dienst Bund zu erarbeiten. Nach der Genehmigung der Satzung durch das Bundesministerium für Gesundheit ist der Medizinische Dienst Bund als Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet. Dies wird voraussichtlich gegen Ende 2021 der Fall sein.
Prof. Dr. Ursula Engelen-Kefer wurde als Vertreterin des Sozialverband Deutschland (SoVD) am 30. März 2021 von der Delegiertenversammlung der Medizinischen Dienste erfolgreich zum Mitglied der Vertretergruppe der maßgebliche Organisation für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe der Patienten, der pflegebedürftigen und behinderten Menschen und der pflegenden Angehörigen auf Bundesebene im Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes Bund gewählt. Prof. Dr. Ingo Heberlein wurde als ihr Stellvertreter aus den Reihen des SoVD gewählt.
Der SoVD Landesverband Berlin-Brandenburg e.V. wurde als maßgebliche Organisation für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe der Patienten, der pflegebedürftigen und behinderten Menschen und der pflegenden Angehörigen auf Landesebene anerkannt. Damit kann der Landesverband grundsätzlich eine Vertretung für die Besetzung im Verwaltungsrat des MD Berlin-Brandenburg vorschlagen.