Hierzu gehören Wohnraum sowie Wohnumfeld, vor allem beim ÖPNV sowie beim Zugang zu Gesundheitseinrichtungen, öffentlichen Behörden, Bildung, Kultur, Sport und Freizeit. Zur Barrierefreiheit gehört ebenso ein ausreichendes Angebot an rollstuhlgerechten Wohnmöglichkeiten. Voraussetzung hierzu ist zunächst die Schaffung der erforderlichen Transparenz über die vorhandenen gravierenden Defizite. Dazu müssen auf der Ebene kleinräumiger Verwaltungseinheiten in Berlin und Brandenburg fortlaufend aktualisierte Erhebungen und Datenbanken für barrierefreie und rollstuhlgerechte Wohnungen vorgenommen werden. Für Vermieter ist eine sanktionsbewährte Verpflichtung einzuführen, allen barrierefreien Wohnraum dort einzustellen. Träger der Eingliederungshilfe müssen die Kosten für ein drittes Zimmer bei Assistenzpflege leisten.
Welttag für Inklusion: Datenbank für barrierefreien Wohnraum einführen!
Pressemeldung
Anlässlich des Welttages der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember fordert die SoVD Landes-vorsitzende Berlin-Brandenburg Ursula Engelen-Kefer Barrierefreiheit beim Wohnen für Menschen mit Behinderungen.