Wir leben und arbeiten auch als SoVD in Zeiten ständiger Veränderungen. Dies gilt insbesondere für die Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni. Dabei kommt es darauf an, den politischen Trend zum Rechtsextremismus auf nationaler und europäischer Ebene zu stoppen. "Es muss oberste Maxime sein für uns im SoVD Deutschland, aber auch in unserem Landesverband Berlin-Brandenburg, die Entwicklung von Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zu bekämpfen. Wir fordern die Wahlberechtigten auf, ihr Wahlrecht wahrzunehmen, ihre Stimme demokratischen Parteien zu geben und damit die AfD nicht zu wählen", mahnt die SoVD-Landesvorsitzende Ursula Engelen-Kefer.
Trotz der engen Zeit bis zur Wahl am 9. Juni müssen aktuelle politische und rechtliche Entwicklungen berücksichtigt werden. Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes für das Land Nordrhein-Westfalen am 13. Mai dieses Jahres kann die AfD weiterhin als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft und vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet werden, wie vom Verwaltungsgericht Köln bereits 2022 festgestellt. Es gebe "hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte" für Bestrebungen der AfD, "die gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen sowie gegen das Demokratieprinzip gerichtet sind“" heißt es in der Begründung des Urteils.
Damit sind wir als SoVD besonders gefordert: Bei der parteipolitischen Unabhängigkeit in unserer Satzung sind wir dem Grundgesetz unseres Landes verpflichtet. Bedeutsam ist, dass gerade an diesem Wochenende der 75. Geburtstag unseres Grundgesetzes gefeiert wurde.
"Eine Partei wie die AfD, die Menschen in ihrer Würde verletzt und in die Nähe des Kriegstreibers Putin rückt, ist mit unseren Werten für Frieden, Freiheit und Demokratie nicht vereinbar", stellt Engelen-Kefer fest.