„Wir bekräftigen die Auffassung des Senats, dass die Erwachsenenbildung auch zu besserer gesellschaftlicher Teilhabe beitragen kann.“ Insbesondere infolge der zunehmenden Digitalisierung sei lebenslanges Lernen sowohl individuelles Bedürfnis als auch gesellschaftliche Anforderung. „Die Förderung der Erwachsenenbildung darf sich jedoch nicht auf die Digitalisierung beschränken, sondern muss alle Lebensbereiche einbeziehen“, fordert Engelen-Kefer.
Für den SoVD sei ausschlaggebend, dass – wie im soeben beschlossenen Erwachsenenbildungsgesetz jetzt vorgesehen – besondere Hilfen bereitgestellt werden, die Menschen mit chronischen Erkrankungen, Behinderungen, erhöhtem Lebensalter und sonstigen Einschränkungen die Teilnahme an Angeboten der Erwachsenenbildung ermöglichen. Dies erfordere zusätzlich zu der genannten „aufsuchenden Bildungsarbeit“ auch eine Anpassung der Bildungsinhalte an die verschiedenen Einschränkungen und Behinderungen der Betroffenen. „Besonders erforderlich sind Bildungsmaßnahmen für hör- und sehgeschädigte Menschen“, so Engelen-Kefer.
Gerade der Umgang mit digitaler Ausrüstung und Programmgestaltungen müsse den Möglichkeiten und Anforderungen der betroffenen Menschen, die vielfach in höherem Lebensalter, mit physischen und psychischen Einschränkungen und ohne umfassende Erfahrungen mit der rasant fortscheitenden digitalen Welt seien, entsprechen. „Sowohl bei der Ansprache der Teilnehmer:innen als auch bei der Ausgestaltung der Bildungsmaßnahmen ist die Zusammenarbeit mit Sozial- und Behindertenverbänden erforderlich“, mahnt Engelen-Kefer an. „Für die notwendige Einbeziehung der vulnerablen Personengruppen ist wirksame vor- und nachgelagerte Beratung der betroffenen Menschen unerlässlich.“
Ursula Engelen-Kefer
Landesvorsitzende