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SoVD: Schuldenbremse für die Bundesländer lockern!

Pressemeldung

Wir möchten auf unsere Anforderungen an eine Lockerung der Schuldenbremse für die Bundesländer hinweisen. Im Berliner Landeshaushalt würde ansonsten über Einsparungen von drei Milliarden Euro ein sozialer Kahlschlag erfolgen.

„Als SoVD-Landesverband begrüßen wir den Vorschlag des stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Mathias Middelberg zur Lockerung der Schuldenbremse für die Bundesländer. Während der Bund Nettokredite aufnehmen darf, gilt für die Bundesländer ein absolutes Verschuldungsverbot. Allerdings darf die Union den Mund nicht nur spitzen, sondern muss auch pfeifen“, mahnt die Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer angesichts des Streits in der CDU. 

Ohne die Lockerung der rigorosen Schuldenbremse droht ein sozialer Kahlschlag im Berliner Landeshaushalt 2025, um drei Milliarden Euro einzusparen. Dies trifft nicht nur die notleidenden Menschen – seien es von Gewalt bedrohte Frauen und Kinder, Obdachlose oder aus der Ukraine Geflüchtete –, sondern auch die Beschäftigten in den für den sozialen Zusammenhalt unverzichtbaren sozialen Projekten.

Dringend ist auch eine Erhöhung der öffentlichen Förderung des Landes für den sozialen Wohnungsbau und die Wohnungsgenossenschaften. Berlin ist inzwischen die Großstadt in Deutschland mit den höchsten Mietsteigerungen – trotz der gesetzlichen Mietpreisbremse. 60 Prozent der Berliner Mieterinnen und Mieter sind aufgrund der hohen Wohnungsmieten in finanziellen Schwierigkeiten und können einen Wohnberechtigungsschein beantragen; 40 Prozent der Miethaushalte müssen weit mehr als die vertretbaren 30 Prozent des Haushaltseinkommens für ihre Wohnung ausgeben.

Auch hat die UN-Staatenprüfung für Deutschland ergeben, dass es an der Inklusion in Schulen erheblich mangelt. Die Aufstockung öffentlicher Förderung für die soziale Infrastruktur sowie der personellen Besetzung in Bildungs­einrichtungen ist dringend erforderlich. Dazu sind durch eine Lockerung der Schuldenbremse in den Landeshaushalten die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen.