„Als SoVD Berlin Brandenburg fordern wir den noch amtierenden Senat in Berlin und die Regierung des Landes Brandenburg auf, die Impfangebote zum Schutz gegen das Coronavirus
umgehend auszubauen“, fordert die SoVD-Landesvorsitzende Ursula Engelen-Kefer. In Berlin wurden zwar einige Impfzentren auch in der Zeit niedriger Infektionszahlen aufrechterhalten. Aber diese sind angesichts der dringenden Notwendigkeit, die Impfquote insgesamt zu steigern bei Weitem nicht genug. Auch in Brandenburg müssen die Impfzentren wieder geöffnet bzw. so schnell wie möglich flächendeckend Impfmöglichkeiten geschaffen werden.
Für den SoVD-Landesverband ist unerlässlich, dass zunächst die besonders vulnerablen Personengruppen eine Auffrischungsimpfung erhalten. Dies sind Menschen in höherem Lebensalter, mit Behinderungen sowie sonstigen gesundheitlichen Gefährdungen. Gerade ihnen ist es nicht zuzumuten, in langen Schlangen und Kälte in überlasteten Impfzentren oder an Impfmobilen für ihre Auffrischungsimpfung anzustehen. Dazu gehört auch die barrierefreie Beförderung zu und von den Impfzenten und ein niedrigschwelliger Zugang zu Impfterminen. „Für Menschen mit Behinderungen fordern wir deshalb vom Berliner Senat und von der Regierung des Landes Brandenburg den Einsatz kostenfreier Inklusionstaxen für Menschen mit Behinderungen“, mahnt Engelen-Kefer.
Es muss bald möglichst sichergestellt werden, dass alle Bürger*innen eine Auffrischungsimpfung erhalten können, sobald ihre letzte Impfung 5 bis 6 Monate zurückliegt und damit die Schutzfunktion der Impfung erheblich nachlässt. Hierzu sind die personellen Kapazitäten aus dem gesamten Gesundheitswesen sowie sonstigen öffentlichen Bereichen einzusetzen. Auch müssen Arztpraxen, Krankenhäuser und Betriebsärzt*innen in die Impfkampagne einbezogen werden. Weiterhin sind mobile Impfteams für Alten- und Pflegeheime einzusetzen. Dies muss auch für ländliche Räume insbesondere im Land Brandenburg gelten. Darüber hinaus ist dafür zu sorgen, dass der Zugang zur Impfung so niedrigschwellig wie möglich ist. Anzubieten bzw. auszuweiten sind daher Impfangebote in öffentlich zugängigen Einrichtungen, wie z.B. Bahnhöfe, Flughäfen, Einkaufszentren oder auch Sportanlagen. Entscheidend ist die Möglichkeit, ohne vorherige Terminvereinbarung eine (Auffrischungs-)Impfung zu bekommen.
Der Berliner Senat und die Regierung des Landes Brandenburg sind außerdem dringend gefordert, die Informationen zu den Möglichkeiten einer (Auffrischungs-)Impfung barrierefrei und mehrsprachig anzubieten, um gerade auch Migrant*innen zu erreichen und allen einen leichten Zugang zu ermöglichen.