Auch der Berliner Sozialbericht (2018) weist aus: Berlin liegt mit einer Armut-Gefährdungsquote von über 18 %deutlich über dem Bundesdurchschnitt von etwa 15 %. Etwa jede 6. Person ist in Berlin betroffen. Dabei bestehen erhebliche Unterschiede zwischen einzelnen Bezirken wie z. B. zwischen Pankow mit 6,4 %und Neukölln mit 26,8 %.
Arbeits- und Langzeitarbeitslosigkeit erhöhen das Armutsrisiko erheblich: Mit 61,3 % ist weit mehr als jede/r zweite Arbeitslose in Berlin von Armut und, in der Folge, auch von Altersarmut betroffen. Dieses Risiko trifft vor allem ältere und behinderte Menschen. Auch gering qualifizierte Jugendliche; Alleinerziehende, zumeist Frauen und Menschen mit Migrations- und Fluchthintergrund sind erheblichen Nachteilen bei Beschäftigung, Einkommen und Rente und damit ganz spezifischen Armutsrisiken ausgesetzt.
Wir sehen diese Entwicklungen mit großer Sorge und als ein Alarmsignal für eine verfehlte Sozial- und Gesellschaftspolitik.
Mit unserer SoVD Kampagne gegen soziale Kälte werden wir die massiven sozialen Ungerechtigkeiten auch hier in Berlin deutlich in den Blick nehmen.
Wir fordern die Berliner Bundestagsabgeordneten sowie Senat und Abgeordnetenhaus dringend auf, durch konkrete Schritte eine beherzte Politik der sozialen Wärme einzuleiten.
Im Sinne aller Betroffenen fordern wir als SoVD Landesverband Berlin-Brandenburg e. V. verbindliche politische Maßnahmen:
- Einführung der längst überfälligen, bereits in mehreren Koalitionsvereinbarungen versprochenen Grundrente – und zwar ohne Bedürftigkeitsprüfung.
- Wiederherstellung der Voraussetzungen für ein Rentenniveau, dass den Lebensstandard wieder maßgeblich absichert und Rücknahme der willkürlichen Senkungsfaktoren der Riester Reform
- umgehende Einführung des vom Senat beschlossenen Mindestlohns von 12,50Euro für öffentliche Aufträge und eine wirksame Überprüfung der praktischen Umsetzung
- Umwandlung der über 7.4 Mio. Minijobs, davon zwei Drittel für Frauen, in reguläre sozialversicherungspflichtige Teilzeit- und Vollzeitarbeitsplätze
- Rücknahme der vorgesehenen Verschlechterung des Grades der Behinderung durch die 6. Versorgungsmedizinverordnung
- gesetzliche und praktische Umsetzung des vom Senat beschlossenen Mietendeckels bei gleichzeitiger Aktivierung des sozialen und genossenschaftlichen Wohnungsbaus – auch um dem Auftrag aus der Berliner Landesverfassung nach angemessenem und bezahlbaren Wohnraum nachzukommen
- Schaffen der Voraussetzungen für barrierefreies Wohnen entsprechend dem wachsenden Bedarf
- Durchsetzung des Angehörigenentlastungsgesetzes in der Pflege durch politische Einflussnahme in Bundestag und Bundesrat.
- Engagement der Berliner Politik, Senat und Abgeordnetenhaus, für eine Pflegevollversicherung und im ersten Schritt Deckelung der Eigenbeiträge bei stationärer Unterbringung.