Zur Entscheidung für EU-Standards zu Mindestlöhnen erklärt die SoVD-Landesvorsitzende Ursula Engelen-Kefer:
„Der SoVD-Landesverband begrüßt die Entscheidung von EU-Parlament und Mitgliedstaaten, eine EU-Richtlinie zu Mindestlöhnen einzuführen. „Damit können wir Millionen Menschen im Niedriglohnsektor aus der Armut herausbringen und ihnen dann auch Armutsrenten ersparen“, so Engelen-Kefer. „Auch Deutschland ist mit 20 Prozent Niedriglöhnen und einem noch höheren Anteil von Niedrigrenten besonders stark betroffen – nicht zuletzt aufgrund der niedrigen Tarifbindungsquote.“ Niedriglöhne sind Einkommen unterhalb der Armutsgrenze von 60 Prozent des Mittleren Einkommens. Die beschlossene Erhöhung der Mindestlöhne ab Oktober auf 12 Euro ist ein wichtiger Schritt gerade bei der hohen Inflation und den explodierenden Energiepreisen. Allerdings wäre nach der Armutsgrenze der EU von 60 Prozent des Mittleren Einkommens in Deutschland derzeit ein gesetzlicher Mindestlohn von 13 Euro erforderlich. „Der Berliner Senat geht mit der beschlossenen Erhöhung des Mindestlohnes für landeseigene Unternehmen und öffentliche Aufträge auf 13 Euro beispielhaft voran“, so Engelen-Kefer.
Die jetzige Entscheidung für eine EU-Mindestlohnrichtlinie ist ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung von Armut, die in den vergangenen zehn Jahren für Niedriglöhner*innen erheblich angestiegen ist. Auch die in der Corona-Pandemie besonders geforderten Beschäftigten in Pflege und Gesundheit, Reinigung und Landwirtschaft erhalten häufig nur Mindestlohn. Etwa 60 Prozent der zu Niedriglöhnen Beschäftigten sind Frauen; Armut bei Arbeit und im Alter ist vorwiegend weiblich. „Auch wenn die erheblichen nationalen Unterschiede bei der Wirtschaftskraft sowie beim Lohn- und Preisniveau zu berücksichtigen sind, wird die soziale Schieflage beim Thema Armut bei einer Spanne der Mindestlöhne innerhalb der EU zwischen 332 Euro und 2.257 Euro besonders deutlich“, mahnt Engelen-Kefer.
Durch diese Einigung von EU-Parlament und Mitgliedstaaten sollen gesetzliche Mindestlöhne nach einem einheitlichen Verfahren festgelegt, aktualisiert und durchgesetzt werden. Darüber hinaus werden Anforderungen für die Verbesserung der tarifpolitischen Absicherung gestellt. Diese Richtlinie muss noch von den nationalen Parlamenten angenommen werden. Die Mitgliedstaaten müssen sie danach innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen.