Zu dem Gesetzentwurf für die Verdoppelung der Pauschbeträge für steuerpflichtige Menschen mit Behinderungen fordert die SoVD Landesvorsitzende Ursula Engelen-Kefer zusätzlich die jährliche Dynamisierung. „Wir begrüßen diese Anhebung der Pauschbeträge, die wir in langjährigen Forderungen immer wieder eingebracht haben. Allerdings dürfen nicht noch einmal 45 Jahre vergehen, bis die überfällige Anpassung erfolgt“ so Engelen-Kefer. Damit werden gerade für Menschen, die infolge ihrer Behinderung erhebliche Lasten zu tragen haben, die zusätzlichen Mühen bei ihren Steuererklärungen verringert und auch die dringend erforderliche finanzielle Entlastung geboten.
Engelen-Kefer richtete ihren dringenden Appell an den Regierenden Bürgermeister von Berlin, Michael Müller sowie an den Ministerpräsidenten von Brandenburg, Dr. Dietmar Woidke, auch als derzeitigem Vorsitzenden des Bundesrates. Bei den weiteren Beratungen des diesbezüglichen Gesetzentwurfs in Bundestag und Bundesrat, müssen sich beide Landesregierungen dafür einsetzen, die jährliche Dynamisierung bei der Anhebung der Pauschbeträge vorzusehen.
Die Dynamisierung sollte sich an der gesetzlichen Rentenversicherung ausrichten. Danach erfolgt die jährliche Anpassung gemäß der Entwicklung des Durchschnittsentgelts. Vorzusehen ist dazu eine Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) mit Zustimmung des Bundesrates. Damit könnte die jährliche Werterhaltung der Pauschbeträge sichergestellt werden, ohne dass der Gesetzgeber erneut tätig werden muss.
SoVD Appell: Dynamisierung der Pauschbeträge für Behinderte
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