Als SoVD-Landesvorsitzende möchte ich in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass auch die landeseigenen Integrationsfirmen an dieser Stelle gefordert sind. Denn die Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderungen ist an sich ebenso wie deren Zugang zum ersten Arbeitsmarkt nach wie vor schwierig. Ihre Einkommenssituation ist deshalb – auch wenn sie eine Beschäftigung haben – vielfach prekär.
„Der Berliner Senat ist dringend gefordert, den Landesmindestlohn, der von derzeit 12,50 Euro auf 13,00 Euro erhöht werden soll, auch praktisch durchzusetzen“, fordert die SoVD-Landesvorsitzende Ursula Engelen-Kefer. „Wenn nach eigenen Mitteilungen des Senats noch nicht einmal landeseigene Unternehmen den Landesmindestlohn einhalten, wie soll dies in der privaten Wirtschaft sichergestellt werden?“
„Im Rahmen dieser Diskussion sollte das Augenmerk auch auf den engen Zusammenhang zwischen dem Landesmindestlohn in landeseigenen Unternehmen und der generellen Problematik einer angemessenen Vergütung von Arbeit in den Behindertenwerkstätten gerichtet werden“, so Engelen-Kefer.
Auf der einen Seite sind die Behindertenwerkstätten für viele Menschen mit den verschiedensten Formen von teilweise schweren Behinderungen die einzige Möglichkeit, einer Arbeit nachzugehen sowie einen strukturierten Arbeitsalltag mit gemeinsamen Mahlzeiten, Kontakten zu Betreuer*innen, Vorgesetzten und Kolleg*innen wahrzunehmen. Allerdings erhalten sie dafür lediglich ein kleines Taschengeld von im Schnitt 200 Euro sowie die ihnen zustehenden Sozialhilfeleistungen. Auf der anderen Seite erledigen sie Auftragsarbeit, die zum großen Teil einen höheren Preis einbringt, als es in ihrer geringen Vergütung weitergegeben wird. Sie sind arbeitsrechtlich keine Arbeitnehmer*innen, haben lediglich ein arbeitnehmerähnliches Arbeitsverhältnis, keinen Anspruch auf arbeits- und tarifrechtliche Bedingungen und auch nicht auf den gesetzlichen Mindestlohn.
Für die betroffenen Werkstattbeschäftigten ist es schwierig, das nötige Selbstwertgefühl und Selbstbewusstsein für eine Tätigkeit im ersten Arbeitsmarkt zu erwerben. Dabei sollten Integrationsfirmen mit arbeitsrechtlichen Arbeitsverhältnissen ein hilfreicher Zwischenschritt sein. „Dann muss aber auch in den landeseigenen Integrationsfirmen der Landesmindestlohn gezahlt werden“, so Engelen-Kefer.