Ob die Eckpunkte zur Krankenhausreform die von Bundesgesundheitsminister Lauterbach beschworene Revolution darstellen, wird entscheidend von der angekündigten Gesetzgebung abhängen. Dabei ist auch die Barrierefreiheit bei Zugang zu und Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen zu gewährleisten“, mahnt die Landesvorsitzende Ursula Engelen-Kefer. „Der Ersatz der Fallpauschalen durch Vorhaltefinanzierung nach medizinischer Leistung ist ein richtiger Schritt, der allerdings nicht zum Nulltarif erfolgen kann.“ Entscheidend wird es auf die angekündigte Verständigung von Bund und Ländern über die Finanzierung dieser Umstellung ankommen. Dringend erforderlich ist, dass die Bundesländer und damit auch Berlin und Brandenburg endlich ihrer Verpflichtung für die volle Übernahme der Investitionen nachkommen. Dann bleiben mehr finanzielle Spielräume für die Verbesserung gesundheitlicher Leistungen sowie Bezahlung und Arbeitsbedingungen der Beschäftigten.
Bis dahin ist in den für die Krankenhausplanung zuständigen Bundesländern erhebliche Vorarbeit zu leisten. „Die Gesundheitsversorgung ist ein wesentlicher Teil der Daseinsfürsorge, die Menschen mit ihren Beiträgen und Steuern selbst finanzieren. Die zunehmende Kommerzialisierung durch private Kapitalanleger muss zurückgeführt und die Gesundheitsversorgung der Patient*innen in den Mittelpunkt gestellt werden“, verlangt Engelen-Kefer.
Es kommt entscheidend auf eine regional und fachlich ausgewogene Verteilung der Krankenhäuser an. Dabei ist auch die ambulante Gesundheitsversorgung in die Planung der Länder einzubeziehen. Dazu müssen die erheblichen Defizite in ländlichen Räumen sowie in sozial schwachen städtischen Gebieten beseitigt werden. Ebenso wenig darf sich die Krankenhausplanung aber an politischer Kirchturmpolitik gegen die Qualität der Gesundheitsleistungen ausrichten.
„Es ist höchste Zeit, dass die Verunsicherung der Menschen über eines ihrer wichtigsten Anliegen – nämlich ihre Gesundheitsversorgung – beendet wird“, verlangt die SoVD-Landesvorsitzende.