„Die Krankenhausreform kann es nicht zum Nulltarif geben. Sonst wird die Umsetzung der Eckpunkte von Bund und Ländern zu einer weiteren Verschiebung der Belastung auf Beitragszahler*innen und Patient*innen“, warnt Engelen-Kefer. Bereits heute ist die Parität der Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) durch die ständigen Einschränkungen der gesundheitlichen Leistungen und gleichzeitige Erhöhung der Eigenanteile der Patient*innen empfindlich gestört. „Auch darf die Krankenhausreform nicht zu einem weiteren Einfallstor für private Investoren werden, die sich mehr für die Rendite ihrer Anlagen als für die Verfügbarkeit und Qualität gesundheitlicher Leistungen einsetzen“, so Engelen-Kefer.
Bundesgesundheitsminister Lauterbach muss in dem angekündigten Gesetzentwurf zur Krankenhausreform in verschiedenen Bereichen Klarstellungen vornehmen. „Entscheidend ist, wie die Krankenhäuser den Übergang für die Finanzierung von Fallpauschalen zur Vorhaltung von gesundheitlichen Leistungen stemmen sollen“, erklärt Engelen-Kefer. Dabei sind weitere mögliche Konflikte zwischen Bund und Ländern zu lösen: Zwar liegt die Krankenhausplanung nach wie vor bei den Ländern. Die Finanzierung aus den Mitteln der GKV soll allerdings nach bundesweiten Qualitätsstandards erfolgen. Dabei hat die vorgesehene neue Einteilung der Krankenhäuser nach unterschiedlichen Qualitätsstufen (Levels) entscheidende Bedeutung. Dies soll nach dem bereits erprobten Beispiel in Nordrhein-Westfalen erfolgen, wird jedoch noch erhebliche Abstimmungsarbeit mit den Ländern erfordern. „Die Verunsicherung der Bevölkerung durch die ständigen über die Medien verbreiteten Alarmsignale zum „Krankenhaussterben“ muss schnellstmöglich beendet werden“, fordert Engelen-Kefer.
Erforderlich ist weiterhin die Koordinierung der gesundheitlichen Leistungen in einzelnen Krankenhäusern mit der ambulanten Versorgung in Arztpraxen. Hierzu sind Medizinische Versorgungszentren (MVZ) vor allem in den Regionen mit einer unterdurchschnittlichen ärztlichen Versorgung auszubauen.