Der SoVD verfolgt mit Interesse, dass der neue schwarz-rote Senat in Berlin im Zuge der Krankenhausreform eine wohnortnahe Gesundheits- und Notfalversorgung in Krankenhäusern und ambulanten Arztpraxen sicherstellen will. Dazu stellt die SoVD-Landesvorsitzende Ursula Engelen-Kefer fest:
„Die von der Expertenkommission für die Krankenhausreform vorgeschlagene neue Einteilung der Krankenhäuser nach Qualitätskriterien darf nicht zu einem Kahlschlag wohnortnaher stationärer Gesundheitsversorgung führen. Unsere Mitglieder sind vielfach in höherem Lebensalter, mit gesundheitlichen Einschränkungen, Pflegebedarf, Behinderungen und niedrigen Renten. Für sie sind Erreichbarkeit, Zugang und Qualität der medizinischen Leistungen in der stationären und ambulanten Gesundheitsversorgung ausschlaggebend.“
Die SoVD-Landesvorsitzende macht besonders darauf aufmerksam, dass die Menschen über ihre vielfach langjährigen Beiträge und Steuern einen grundgesetzlich verbrieften Anspruch auf eine bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung erworben haben.
Der SoVD unterstützt die Auffassung des Berliner Senats, dass das DRG-System der Fallpauschalen in der Krankenhausfinanzierung zu erheblichen Fehlanreizen führt. Die Folge sind Verschlechterungen der Qualität und Kapazität in der Krankenhausversorgung. Die von der Expertenkommission vorgeschlagene Veränderung in der Struktur der Krankenhäuser nach Qualitätsniveau mit einer Vorhaltefinanzierung der medizinischen Leistungen geht in die richtige Richtung.
Entscheidend ist, dass die Landesregierungen endlich ihrer Verpflichtung nachkommen und die vollen Investitionskosten für die Krankenhäuser übernehmen. „Dies fordern wir auch vom Berliner Senat“, stellt Engelen-Kefer fest. „Damit können die Krankenhäuser finanziell erheblich entlastet werden und ihr Finanzbudget für dringende Ausgaben wie für das medizinische und pflegerische Personal und die erforderlichen Gesundheitsleistungen verwenden.“