Einen dringlichen Appell, die Inflationsausgleichsprämie bis zu 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei auch an Rentnerinnen und Rentner zu zahlen, richtet die Vorsitzende des SoVD Berlin-Brandenburg Ursula Engelen-Kefer an den Regierenden Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner, und den Ministerpräsidenten von Brandenburg, Dietmar Woidke. Dies ist für Berlin und Brandenburg besonders vordringlich. Zum einen ist der Anteil von Rentnerinnen und Rentnern an der Bevölkerung hoch, zum anderen sind die Renten unterdurchschnittlich niedrig. Gravierend ist vor allem der Rückgang bei den Neurenten. Altersarmut wird mithin zu einem immer größeren Problem.
Die Konzertierte Aktion aus Bundeskanzler, Arbeitgebern und Arbeitnehmern hat im September 2022 beschlossen, dass Arbeitgeber an ihre Beschäftigten einen Inflationsausgleich bis zu 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei zahlen können. Die Leistung der Inflationsausgleichsprämie ist angesichts der hohen Inflation inzwischen in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen häufig genutzt worden. Erst kürzlich wurde dies ebenfalls als Sonderzahlungen im Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen vereinbart. Dieses Ergebnis soll wie üblich auf die Pensionen im öffentlichen Dienst übertragen werden. Der Bundestag hat den diesbezüglichen Gesetzentwurf in erster Lesung gebilligt.
Am 29. September wird der Bundesrat diesen Gesetzentwurf behandeln. Auch wenn es sich hierbei nicht um ein zustimmungsbedürftiges Gesetz handelt, erwartet der SoVD die Unterstützung der Regierungen beider Bundesländer im Bundesrat. „Wir erleben heftige und nachhaltige Forderungen unserer Mitglieder, dass die erheblichen Ungleichgewichte und Ungerechtigkeiten im Verhältnis von Renten und Pensionen nicht noch weiter verschärft werden dürfen“, stellt Engelen-Kefer fest. Gerade Rentnerinnen und Rentner sind von der hohen Inflation und der Explosion der Kosten für den täglichen Lebensbedarf, Energie und Wohnen besonders betroffen. Dies gilt umso mehr nach den mehrfachen Verschlechterungen des Rentenniveaus auch bei jahrzehntelanger Vollzeitarbeit.