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Hartz IV Sanktionen: Gesetz und Praxis ändern

Pressemeldung

Für den SoVD Landesbezirk Berlin-Brandenburg ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVG) zu den Sanktionen in Hartz IV eine gute Botschaft – so die Landesvorsitzende Ursula Engelen-Kefer.

Mit aller Klarheit hat das BVG den Grundsatz nach Art. 1 und Art.20 unserer Verfassung in den Vordergrund gestellt, dass alle Menschen Anspruch auf das existentielle und soziokulturelle Existenzminimum haben. Damit sind Sanktionen über 30 Prozent nicht verfassungsgemäß. Gleichzeitig verlangt das BVG eine stärkere Berücksichtigung des Einzelfalles, sodass eine Sanktion von 30 Prozent zu hoch sein kann. So sind z. B. Sanktionen, die zu Verlust von Wohnung, Krankenversicherung oder Energiesperren führen nicht mit der Verfassung vereinbar. Dies gilt auch für Sanktionen, insbesondere wenn die Zuweisung in einzelne Tätigkeiten oder Fördermaßnahmen, wie wiederholtes Bewerbertraining, nicht angenommen wird.

Als SoVD Landesverband stellen wir im Übrigen fest, dass es nur wenige Prozent der Hartz-IV-Empfänger sind, gegen die überhaupt Sanktionen verhängt werden, ihre Anzahl spürbar zurückgeht und zudem Widersprüche und Klagen der Betroffenen häufig erfolgreich abgeschlossen werden. Bei dreiviertel der verhängten Sanktionen geht es um Meldeversäumnisse und nur in wenigen Fällen um die Verweigerung einer zumutbaren Tätigkeit oder Maßnahme.

Auch als SoVD Landesverband werden wir uns dafür einsetzen, dass gemäß dem Auftrag des BVG das Gesetz zügig angepasst und die Praxis in den Job Centern sofort geändert wird. Wir werden unseren Mitgliedern den erforderlichen sozialrechtlichen Schutz bieten.