An den Senat in Berlin sowie die Landesregierung in Brandenburg richten wir als SoVD-Landesverband den dringenden Appell: „Der haushalterische Rotstift darf nicht wieder einmal bei den Menschen mit Behinderungen angesetzt werden. Vielmehr sind die erforderlichen zusätzlichen Leistungen für die von der UN-Behindertenrechtskonvention geforderte inklusive Gesellschaft finanziell und personell ausreichend auszustatten.“
Mit dem kürzlich verabschiedeten Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) hat Berlin neue Wege zur Bekämpfung der Diskriminierung auch von Menschen mit Behinderungen beschritten. Erstmalig ist ein Verbandsklagerecht für anerkannte Behindertenverbände vorgesehen. Dies kann die Wirksamkeit gegen institutionelle Diskriminierungen erweitern. Menschen mit Behinderungen müssen nicht mehr selbst ihre Beschwerden vertreten. Als SoVD-Landesverband mahnen wir an: „Das LADG muss in Berlin schnellstmöglich umgesetzt und auch in Brandenburg sowie den anderen Bundesländern und für die überfällige Reform des AGG genutzt werden.“ Für uns als SoVD ist zudem wichtig: Mit dem Berliner LADG können, über das bundesweite Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz von 2006 (AGG) hinaus, Diskriminierungen auch in öffentlichen Stellen belangt werden. Die Diskriminierungsmerkmale werden durch die Einbeziehung chronischer Krankheiten und den sozialen Status erweitert.
Erst vor wenigen Tagen hat der Regierende Bürgermeister Michael Müller angemahnt, dass bei der erneuten Verschärfung der Langzeitarbeitslosigkeit das Berliner Projekt zum Solidarischen Grundeinkommen ausgeweitet werden muss. „Auch aus unserer Sicht ist es besser, Arbeit anstelle Arbeitslosigkeit zu finanzieren – zumal die angebotenen Tätigkeiten mit Berliner Mindestlöhnen oder Tariflöhnen auf freiwilliger Basis erfolgen sollen.“
Für eine wirkungsvolle Umsetzung sind jedoch bei weitem nicht die zusätzlich erforderlichen Personalstellen vorhanden. Langzeitarbeitslose mit Behinderungen haben bisher die geringsten Chancen, eine derartige Förderung ihrer beruflichen Eingliederung zu erhalten. Als SoVD fordern wir die Bundesagentur für Arbeit, den Senat von Berlin sowie die Landesregierung von Brandenburg auf, für eine ausreichende personelle Aufstockung und Qualifizierung der Mitarbeiter*innen in den Jobcentern zu sorgen.
Menschen mit Behinderungen dürfen in der Krise nicht noch weiter von der gesellschaftlichen Teilhabe ausgegrenzt werden.
Bei den Menschen mit Behinderungen handelt es sich keinesfalls um eine Randgruppe in unserer Gesellschaft. Etwa 10 Prozent der Menschen in Deutschland haben eine anerkannte Schwerbehinderung. Dies trifft Frauen noch stärker als Männer. Mit leichteren Behinderungen verschiedenster Art müssen noch erheblich mehr Menschen leben. Häufig verstärken sich dabei die Nachteile eines höheren Lebensalters und einer Behinderung. Dies gilt für Berlin und Brandenburg gleichermaßen.