„Die Erhöhung der Freibeträge bei der Besteuerung der Altersrenten ist nach dem Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) zur Doppelbesteuerung der Renten eine dringliche Forderung“, verlangt die SoVD-Landesvorsitzende Engelen-Kefer von der Politik in Berlin und Brandenburg. „Dies ist eine notwendige Ergänzung zu der endlich durchgesetzten Verdoppelung der Pauschbeträge bei der Einkommensteuer für Menschen mit Behinderung.“
Rentner:innen haben einen zusätzlichen Bedarf an Gesundheits- und Pflegeleistungen. Die Notwendigkeit einer Erhöhung der Freibeträge ergibt sich zudem aus der ständigen Erhöhung der Beiträge sowie aufgrund der Einschränkungen von Leistungen und der Steigerung der Eigenanteile bei der Kranken- und Pflegeversicherung. Diese Entwicklung hat durch Corona eine weitere Verschärfung erfahren.
„Es kann doch nicht so bleiben, dass eine längere Lebenserwartung, verbunden mit gesundheitlichen Einschränkungen, Behinderung und Pflegebedarf zu Armut im Alter führen. Und dies, obwohl Millionen betroffener Menschen von ihrem Lohn für jahrzehntelange Arbeit hohe Pflichtbeiträge in die Sozialversicherung sowie Steuern bezahlt haben“, mahnt Engelen-Kefer. „Sie haben ein Anrecht auf ein menschenwürdiges Leben im Alter mit maßgeblicher Aufrechterhaltung ihres Lebensstandards.“
Für den SoVD ist die Wiederanhebung des Rentenniveaus ausschlaggebend, aber ebenso eine spürbare Erhöhung der Freibeträge bei der Rentenbesteuerung. Entscheidend sei, was netto von den bereits erheblich geschröpften Renten im Portemonnaie übrig bleibt.