Direkt zu den Inhalten springen

EU Mindestlohnrichtlinie nachbessern!

Pressemeldung

Einen dringenden Appell richtet die SoVD Landesvorsitzende Ursula Engelen-Kefer an Senat und Berliner Abgeordnete in EU Parlament und Bundestag, die EU Kommission bei ihrem Vorschlag für eine EU Richtlinie zum Mindestlohn zu unterstützen und diesen Entwurf nachzubessern.

„Damit kommt endlich wieder Bewegung in soziale Mindeststandards zur Verbesserung der Löhne und Bekämpfung von Armut. Dies ist ein wichtiges Signal zur Halbzeit der Deutschen Ratspräsidentschaft in der EU.“ Allerdings muss sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass der Mindestlohn in Höhe der EU Armutsgrenze von 60 Prozent des Mittleren Einkommens festgelegt wird.

Dies ist in dem vorliegenden Richtlinienentwurf entgegen den ursprünglichen Vorschlägen der EU Kommission nicht enthalten.In Deutschland wäre es für einen angemessenen Mindestlohn in Höhe der EU Armutsgrenze erforderlich, den Mindestlohn von derzeit 9,35 Euro auf mindestens 13 Euro heraufzusetzen, mit weiterer Dynamisierung. Dies wäre erheblich mehr als jetzt von der Mindestlohnkommission und der Bundesregierung, mit den Trippelschritten auf 10,45 Euro bis Mitte 2022, vorgesehen

ist.Die Berliner Politik ist hierbei besonders gefordert: In Berlin gilt seit Anfang 2020 für die öffentliche Verwaltung, öffentliche und öffentlich geförderte Unternehmen sowie sonstige Institutionen bereits ein Mindestlohn von 12,50 Euro. Für die Verhinderung von Lohndumping zwischen den Bundesländern sowie gerechter Teilhabe aller an öffentlicher Förderung ist eine einheitliche Höhe des Mindestlohnes ausschlaggebend. Dazu muss die EU Richtlinie klare Vorgaben für die Höhe des Mindestlohnes von 60 Prozent des Mittleren Einkommens machen. EU Richtlinien müssen nach 2 Jahren in nationale Gesetzgebung umgesetzt werden, auch in Deutschland und Berlin ein Beitrag zur Bekämpfung der anhaltend hohen Niedriglöhne und Armut.