„Nach den eigenen Angaben des Senats ist damit zu rechnen, dass 40.000 Mieter*innen infolge der Nichtigkeit des Berliner Mietendeckels durch Nachzahlungsforderungen in wirtschaftliche Notlagen geraten. Ihnen muss umgehend vom Berliner Senat ein finanzieller Ausgleich geboten werden.“
Die Unterstützungsleistungen aus der heute vom Berliner Senat beschlossenen „Sicher-Wohnen-Hilfe“ der IBB sind allerdings grundsätzlich als zinslose Darlehen gedacht. Bei einer jährlichen Einkommensobergrenze von aktuell 33.600 Euro für Alleinstehende kann die Rückzahlung des Darlehens jedoch zu wirtschaftlichen Notlagen führen. „Als SoVD fordern wir vom Berliner Senat, die mögliche Umwandlung in einen Zuschuss oder den gänzlichen Verzicht auf eine Rückzahlung unbürokratisch zu gewährleisten,“ so Engelen-Kefer. „Dies ist umso dringlicher, um den Verlust der Wohnung und drohende Obdachlosigkeit zu verhindern, da bereits ein Mietrückstand von mehr als einer Monatsmiete eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung der Wohnung verursachen kann.“
Der SoVD-Landesverband erwartet von allen landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, dass sie auf Rückforderungen gegenüber den Mietern, die auf den Berliner Mietendeckel vertraut haben, verzichten. „Darüber hinaus ist der Berliner Senat in der Pflicht, alle rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, die privaten Wohnungsbaugesellschaften und private Vermieter zu Verzicht oder mindestens Stundung von Mietnachzahlungen zu veranlassen,“ erklärte die Landesvorsitzende.
Für Empfänger*innen von Hartz-IV-Leistungen, Wohngeldberechtigte und Asylbewerber:innen sind vom Berliner Senat umgehend Beratungsangebote zum Umgang mit den zuständigen Behörden anzubieten. „Dabei ist sicherzustellen, dass für diese besonders benachteiligten Menschen ihre Ansprüche auf Ausgleich der Mietnachzahlungen umgehend gewährleistet werden. Gerade sie dürfen infolge der Nichtigkeit des Berliner Mietendeckels nicht in Elend und Obdachlosigkeit gestürzt werden.“
Ursula Engelen-Kefer
Landesvorsitzende