„Wenn das nach langen und heftigen Kontroversen zwischen Bund und Ländern endlich auf die Schiene gesetzte Deutschlandticket jetzt wieder in Frage gestellt wird, konterkariert dies die versprochene Entlastung der Menschen und die Klimaziele gleichermaßen“, mahnt die SoVD-Landesvorsitzende Ursula Engelen- Kefer.
Auch ist Barrierefreiheit bei Erwerb und Nutzung der verbilligten ÖPNV-Tickets umzusetzen. Es kann nicht sein, dass das Deutschlandticket nur online oder in langen Schlangen vor den Schaltern zu erwerben ist. Dies betrifft insbesondere Menschen mit Behinderungen“, so Engelen-Kefer.
Es darf nicht weiter gelten, dass infolge der Überfüllung vieler Regionalzüge, die sowohl Pendler*innen zu ihren Arbeitsstätten als auch Urlauber*innen zu den Erholungs- und Freizeitgebieten befördern, „nur die Fittesten überleben.“ Das heißt nämlich im Umkehrschluss: Menschen mit vielfältigen Behinderungen bleiben auf der Strecke. Das widerspricht dem Gebot einer inklusiven Gesellschaft gemäß UN-Behindertenrechtskonvention. „Erforderlich sind Hilfen des Zugpersonals beim Zugang zu den Zügen und die Reservierung von genügend Plätzen im Zug für Menschen mit Behinderungen“, fordert Engelen-Kefer. „Dazu muss das Bahnpersonal verstärkt und für den Umgang mit behinderten Menschen geschult werden.“
„Barrierefreiheit muss aber bereits bei den Zubringerdiensten von der Wohnung zum ÖPNV gelten. Dies ist noch längst nicht der Fall“, stellt Engelen-Kefer fest. Die Bestellung von Taxidiensten muss teilweise längerfristig vorher geplant oder teuer bezahlt werden. „Der Berliner Senat ist dringend gefordert, die öffentliche Förderung der Umrüstung zu Inklusionstaxen fortzuführen und mit der Taxiinnung dafür zu sorgen, dass Inklusionstaxen besser genutzt werden“, verlangt Engelen- Kefer.
Der Zugang zu Bahnhöfen und Gleisen ist flächendeckend barrierefrei zu gestalten. Dazu bedarf es kurzfristig einsetzbarer Reparaturteams für Aufzüge sowie umgehender Mobilitätshilfen für den Transport behinderter Menschen, wenn ihnen der Zugang zu Stationen des ÖPNV verschlossen ist. Ebenso erforderlich ist beim Einsatz von Rampen im Zugang zu Bahnhofsgebäuden und Zügen, dass sie auch für Elektrorollstühle zugängig sind.