„Dies ist eine notwendige Ergänzung der vorbildlichen Aktion des Berliner Senats für den Zubringerdienst durch kostenfreie Taxis für hochbetagte Menschen. Dabei müssen auch die durch unser Projekt eingeführten und vom Berliner Senat geförderten Inklusionstaxis für Menschen mit Behinderungen eingesetzt werden.“ so Engelen-Kefer.
Dazu sind im Vorfeld die notwendigen Vorklärungen mit den Taxiunternehmen für die Verfügbarkeit von Inklusionstaxis und die Vermittlung ihrer barrierefreien Taxis über die Taxizentrale „Taxi Berlin (Tel. 202020)“ vorzunehmen. Dies könnte auch zu einer höheren Inanspruchnahme der öffentlich geförderten Umrüstung zur Barrierefreiheit beitragen. Gleichzeitig müssen dringend die Anschreiben zum Impftermin durch den Senat um den Hinweis ergänzt werden, dass Menschen im Rollstuhl in den dafür ausgerüsteten InklusionsTaxis befördert werden können. Gerade in der Bevölkerungsgruppe der über 80-Jährigen ist der Anteil von Menschen mit Behinderungen und Vorerkrankungen sehr hoch. Die Möglichkeit, barrierefreie Taxis für die Beförderung zum Impfzentrum zu nutzen und von geschulten Fahrer*innen gefahren zu werden, ist hier von besonderer Bedeutung. „Wir möchten deshalb die dringende Bitte an Sie richten, bei Ihren öffentlichen Informationen über den Taxiservice zu den Impfzentren ebenfalls auf die mögliche Nutzung der Inklusionstaxis hinzuweisen“ so Engelen-Kefer in Ihrem Schreiben an die Senatorinnen.
(Schreiben sind als Anlage beigefügt)
Beste Grüße
Ursula Engelen-Kefer
Landesvorsitzende
SoVD Landesverband Berlin-Brandenburg