In dem Einladungsschreiben der Senatsverwaltung werden kostenlose Taxifahrten zu den Impfzentren für Bürgerinnen und Bürger über 70 Jahre angeboten, die über die Taxizentrale „Taxi Berlin“ gebucht werden sollen. Jedoch können auf den Rollstuhl angewiesene Berechtigte die vorhandenen berollbaren InklusionsTaxis dort nicht bestellen. Vielmehr werden die bereits benachteiligten Menschen von der Taxi-Vermittlung auf die Sonderfahrdienste verwiesen. Damit müssen sie an den Sonderfahrdienst einen Kostenbeitrag nach den üblichen Tarifen leisten.
Ursula Engelen-Kefer, die Landesvorsitzende: „Das Einladungsschreiben muss die impfberechtigten Bürger und Bürgerinnen über die kostenlose Nutzung von InklusionsTaxis zum Impfzentrum informieren und auch darüber, wo diese bestellt werden können. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales hat den Umbau der barrierefreien Taxis finanziert und kann hierzu Auskunft geben. Bei den Fahrten zu den Impfzentren darf es keine finanzielle Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen geben, die oftmals nur über kleine Renten verfügen.“
Ursula Engelen-Kefer
Landesvorsitzende Berlin-Brandenburg