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Anerkennung von Pflegestufe 3 erleichtern!

Pressemeldung

Angestoßen durch die Abmahnungen von Kranken- und Pflegekassen durch das Bundesamt für Soziale Sicherung sowie die alarmierende Meldung zu den medizinischen Behandlungsfehlern durch den Medizinischen Dienst Bund wenden wir uns als SoVD an die Politik, um Abhilfe zu schaffen.

In dieser Pressemitteilung sind die in der Sozialrechtspraxis des SoVD Berlin in jüngster Zeit aufgetretenen wesentlichen Verstöße enthalten mit Vorschlägen für ihre Abstellung.

„Die Prüfung und Abstellung der Verletzung von Patientenrechten durch die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung (GKV)“ mahnt die Vorsitzende des SoVD-Landesverbandes Berlin-Brandenburg Ursula Engelen-Kefer in einem Schreiben an die Berliner Gesundheitssenatorin Dr. Ina Czyborra an. Das Bundesamt für Soziale Sicherung hatte erst kürzlich einzelne Kranken- und Pflegekassen wegen diverser Verstöße abgemahnt.

„Zum Beispiel müssen wir nach Erfahrungen in unserem Sozialrechtsschutz feststellen, dass die GKV Medikamente, die für bestimmte Krankheiten zugelassen sind, aber in speziellen Fällen auch für andere Erkrankungen verschrieben werden, ablehnt“, stellt Engelen-Kefer fest. „Dies ist nicht einsichtig, da so medizinisch notwendige Behandlungen verhindert werden.“

Auch die amtlichen Informationsschreiben der GKV bezüglich der Beschreitung des Rechtsweges in Widerspruchsverfahren weisen gravierende Probleme auf. Die darin enthaltene Rechtsbehelfsbelehrung ist – so überhaupt vorhanden – vielfach weder in verständlicher noch in klar erkenntlicher Form dargestellt. Für die Betroffenen entsteht der irrtümliche Eindruck, dass noch Verhandlungs- oder Nachbesserungsmöglichkeiten bestünden. Wird dann aus Unkenntnis nicht fristgemäß Widerspruch erhoben, ist der Bescheid der GKV bestandskräftig.

„Außerdem haben wir verschiedentlich feststellen müssen, dass Widerspruchsverfahren von der GKV übermäßig lange hinausgezögert werden“, beklagt die SoVD- Landesvorsitzende. Teilweise muss erst der Rechtsweg beschritten werden, um überhaupt die Behandlung der Widerspruchsverfahren durch die GKV zu erreichen. „Dies ist sozialversicherungsrechtlich und menschlich gerade im Fall unserer häufig älteren und gesundheitlich mehrfach beeinträchtigten Mitglieder nicht vertretbar und muss daher umgehend abgestellt werden“, fordert Engelen-Kefer.

Ein besonders schwerwiegendes Problem stellt der SoVD als Rechtsvertretung bei den Auseinandersetzungen seiner Mandant*innen mit den Pflegekassen fest, wenn es um die Anerkennung von Pflegestufen geht. Dies gilt vor allem beim Übergang von Pflegestufe 2 zu Pflegestufe 3. Häufig werden lebensnotwendige, kostenaufwendige Hilfen für pflegebedürftige Menschen erst mit der Pflegestufe 3 gewährt. Die Verweigerung des Übergangs von Pflegestufe 2 zu 3 bedeutet somit eine nicht vertretbare Härte im Lebensalltag für die Pflegebedürftigen gleicher-maßen wie für die Pflegepersonen. „Diese Praxis muss daher dringend überprüft und geändert werden“, mahnt Engelen-Kefer.