Nachdem jahrelang Politik und Zivilgesellschaft gemeinsam dieses Gesetz verfasst und zuletzt in harten Verhandlungen einen Kompromiss gefunden haben, steht die letzte Hürde dem Gewalthilfegesetz nun im Bundesrat bevor.
Dort wird darüber entschieden, ob Betroffene von Gewalt überall in Deutschland bedarfsgerechte Unterstützungsangebote wahrnehmen werden können.
Ursula Engelen-Kefer, Landesvorsitzende SoVD Berlin-Brandenburg appelliert an die Regierenden der Bundesländer Berlin und Brandenburg: “Zeigen Sie klare Haltung gegen Gewalt und stimmen am 14. Februar 2025 im Bundesrat für das Gewalthilfegesetz”.
Sieben gute Gründe für das Gewalthilfegesetz
1. Das Gesetz rettet Leben !
2. Das Gesetz hilft Gewalt zu verhindern !
3. Mit dem Gesetz übernimmt die Gesellschaft Verantwortung und entlastet Gewaltbetroffene !
4. Einige Gruppen mit besonderen Bedarfen werden gezielt unterstützt !
5. Das Gesetz schützt auch Kinder und hilft, den Gewalt-Kreislauf zu unterbrechen !
6. Das Gesetz setzt internationale Verpflichtungen um !
7. Das Gesetz setzt ein Vorhaben des Koalitionsvertrags um !