Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier hat am Freitag, 27. Dezember 2024, den 20. Deutschen Bundestag gemäß Artikel 68 des Grundgesetzes aufgelöst. Damit folgt Frank-Walter Steinmeier dem Vorschlag von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD). In einer Erklärung hat der Bundespräsident den Termin zur Wahl des 21. Deutschen Bundestages auf Sonntag, 23. Februar 2025, festgelegt.
Die großen Herausforderungen in der Gegenwart und Zukunft können nur mit einem starken Sozialstaat bewältigt werden. Davon ist der Sozialverband Deutschland überzeugt und ermutigt seine Mitglieder, sich über die Ziele der Parteien und der Kandidatinnen und Kandidaten zu informieren und fordert sie auf, ihre Stimme am 23. Februar abzugeben.
Der Sozialverband Deutschland hat eine Themenseite mit vielen Informationen rund um die Wahl erstellt: https://www.sovd.de/bundestagswahl2025
Wichtige Fragen und Antworten zur Bundestagswahl 2025
Die Stimmabgabe sollte in der Regel am Wahltag in dem auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Wahllokal erfolgen.
Die Deutsche Post hat am 13. Januar mit dem Versand der Wahlbenachrichtigungen an die Wahlberechtigten begonnen und erfolgt spätestens bis zum 2. Februar. Darin befindet sich unter anderem die Information darüber, in welchem Wahllokal die Stimmabgabe stattfindet und ob das zuständige Wahllokal barrierefrei zugänglich ist, im Land Berlin gegebenenfalls mit Alternativvorschlägen.
Wer bis zum 2. Februar keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich im Wahlamt seiner Kommune melden.
Ist das Wahllokal nicht barrierefrei, müssen sich Brandenburger Wahlberechtigte bei der Gemeinde nach dem nächstgelegenen barrierefreien Wahllokal im Wahlbezirk erkundigen.
Von der Wahlbehörde erhält der Wähler/die Wählerin dann einen Wahlschein, mit dem er/sie im ausgewiesenen barrierefreien Wahllokal wählen kann.
Aufgrund der diesmal sehr kurzen Zeitspanne bis zum Wahltag (in der Regel 6 Wochen, in diesem Fall nur 2 Wochen) muss die Briefwahl in einem sehr kurzen Zeitraum durchgeführt werden.
Die Stimmzettel für die Wahlen können erst nach dem 30. Januar (letzter Sitzungstermin der Wahlausschüsse) gedruckt werden.
Wer die Briefwahlunterlagen schriftlich anfordert, kann also erst ab dem 10. Februar mit der Zusendung rechnen.
Dann gilt es, den Stimmzettel schnell auszufüllen und an das Wahlamt zurückzuschicken oder – noch besser – persönlich im Bezirkswahlamt abzugeben.
Der Antrag auf Briefwahl muss übrigens nicht erst nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung gestellt werden, sondern kann auch vorher, also ab sofort, gestellt werden, so dass mehr Zeit für die Briefwahl zur Verfügung steht.
In den Berliner Wahlbezirken kann bereits ab dem 10. Februar gewählt werden: Dazu benötigt man den Personalausweis und die Wahlbenachrichtigung: https://service.berlin.de/standorte/wahlaemter/
Entsprechende Möglichkeiten bieten auch die Städte und Gemeinden im Land Brandenburg an: https://wahlen.brandenburg.de/wahlen/de/bundestagswahl/wahlkreiseinteilung/