Häufig werden sie nicht als Betroffene von Gewalt wahrgenommen und ihr Recht auf Selbstbestimmung wird sträflich missachtet.
Die Berliner Frauenhäuser mussten im vergangenen Jahr 1.341 Frauen* und 1.586 Kinder wegen mangelnder Kapazitäten ablehnen; der Anteil barrierefreier Schutzplätze an der Gesamtzahl der insgesamt 301 vorhandenen Plätze in den 6 Frauenhäusern ist noch immer verschwindend gering. „Dies macht es gewaltbetroffenen Frauen* mit Behinderung oder mit behinderten Kindern fast unmöglich sich aus einer Gewaltbeziehung zu trennen.“-so Engelen-Kefer.
Die Berliner Polizei hat in 2018 15.368 Fälle von häuslicher Gewalt erfasst, darunter 10005 Frauen als Opfern von Gewalt innerhalb der Familie oder Partnerschaft. Damit wird die Istanbul-Konvention von 2018 mit dem besonderen Schutz von Frauen* und Kindern mit Behinderung vor Gewalt weitgehend zur Makulatur.
„Als SoVD fordern wir eine bedarfsgerechte Finanzierung der Frauenhäuser auch in Berlin für Frauen und Kinder ohne und mit Behinderungen ein.“