Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die seit 2009 in Deutschland geltendes Recht ist, konkretisiert die allgemeinen Menschenrechte für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen. Der SoVD setzt sich dafür ein, dass die Rechte von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen verwirklicht werden.
Trotz Fortschritten in den letzten Jahren sieht der SoVD weiterhin Handlungsbedarf:
- Die konsequente Umsetzung der UN-BRK durch Bund, Länder und Kommunen muss vorangetrieben werden.
- Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen ist eine Grundvoraussetzung für echte Teilhabe.
- Im Bildungsbereich fordert der SoVD die Verwirklichung inklusiver Schulen.
- Die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen muss gestärkt werden.
Der SoVD bekräftigt sein Engagement für eine inklusive Gesellschaft, in der alle Menschen gleichberechtigt und selbstbestimmt leben können. Am Tag der Menschenrechte ruft der Verband dazu auf, sich gemeinsam für die Verwirklichung der Menschenrechte einzusetzen und Diskriminierung in jeder Form entgegenzutreten.
Menschenrechtsbericht 2024
Am 9. Dezember 2024 hat das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) seinen neunten Bericht an den Bundestag über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland vorgestellt. Ein Schwerpunkt des Menschenrechtsberichts ist das System der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen.
Beate Rudolf, Direktorin des DIMR, erwartet von Bundesregierung und Bundestag konkrete Verbesserungen beim Übergang von den Werkstätten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt: "Wir brauchen mehr Ausbildungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen, mehr inklusive Arbeitsplätze und eine bessere Bezahlung für Werkstattbeschäftigte." Bisher erhalten Werkstattbeschäftigte nur ein monatliches Arbeitsentgelt von durchschnittlich 222 Euro. Das Institut befürwortet die Einführung des Mindestlohns in Werkstätten für Menschen mit Behinderung.
9. Menschenrechtsbericht – Langfassung, Kurzfassung, Leichte Sprache, Kurzfassung Englisch