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SoVD: Sozialgipfel für sozial gerechte Entlastung beim Bundeskanzler

Aktuelles

Die Sorge, wie wir alle den Winter bei der hohen Inflation und der Explosion der Kosten für Gas, Strom und Benzin überstehen, treibt die SoVD-Landesvorsitzende und SoVD-Vizepräsidentin Ursula Engelen-Kefer um und sie bietet Bundeskanzler Olaf Scholz einen Sozialgipfel für die sozial gerechte Umsetzung der jetzt beschlossenen wie auch der vorherigen Entlastungsmaßnahmen an.

Landesvorsitzende Ursula Engelen-Kefer
Landesvorsitzende Ursula Engelen-Kefer

Unabdingbare Voraussetzung ist die Zukunftsfähigkeit unseres Sozialstaates und soziale Gerechtigkeit. Dies wird empfindlich gestört, wenn Millionen Menschen bis zur Mitte unserer Gesellschaft nicht mehr wissen, wie sie über die Runden kommen sollen. Es ist eine Verpflichtung unseres Sozialstaates für eine menschenwürdige Existenz aller Bürger zu sorgen.                                              
Die bitteren Leiden, die die Menschen in der Ukraine auf sich nehmen, dürfen nicht vergessen werden, denn es geht um die Zukunft von Freiheit und Demokratie, daher muss eine sozial gerechte Verteilung der Lasten des Krieges in der Ukraine erfolgen.

"Was lange währt, wird endlich gut!"
Dies gilt für das vor wenigen Tagen von Bundeskanzler Olaf Scholz bekannt gegebene 3. Entlastungspaket nur zum Teil. Es bleiben trotz des beachtlichen Volumens von 65 Mrd. Euro erhebliche Lücken sowohl bei den Maßnahmen wie auch ihrer Finanzierung.
Es ist höchste Zeit, dass die erheblichen Steuermehreinnahmen aus Inflation und Energiepreissteigerungen des Staates an die Bürger in Not zurückgegeben werden. Zum Beispiel sind dies In Berlin für das erste Halbjahr 2022 2,3 Mrd. Euro, die zur Aufstockung des Berliner Krisenfonds für Härtefälle eingesetzt werden können. Derartige Krisenfonds müssen auch in anderen Bundesländern und im Bund eingerichtet und/oder erhöht werden. Ebenfalls müssen die Gewinne der Energiekonzerne aus den Energiepreissteigerungen als Übergewinnsteuern für die Entlastung notleidender Menschen und Betriebe verwendet werden.

Energiepauschale auch für Rentner*innen und Studierende                                                                   
Endlich erhalten auch Rentner*innen die Energiepauschale von 300 Euro sowie Studierende von 200 Euro. Für Rentner soll dies allerdings erst ab Dezember von der Rentenversicherung gezahlt werden; wann und wie dies für Studierende erfolgen soll, ist bisher noch nicht geklärt. Zudem wird immer deutlicher, dass die einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro keinesfalls ausreicht. Sie muss für alle in Not geratenen Haushalte erhöht und auch in den nächsten Jahren gezahlt werden.               

Die umstrittene Gasumlage
Die Strompreise sollen gedeckelt, Übergewinnsteuern von Energiekonzernen erhoben werden. Wann und wie dies erfolgen wird, ist unklar und zunächst sind die Vereinbarungen in der EU abzuwarten. Was ist mit der höchst umstrittenen und sozial ungerechten Gasumlage, die auf die explodierenden Gaspreise noch draufgesattelt wird für die Solidarität mit gasintensiven Unternehmen! Sinnvoller wäre es, die notleidenden Betriebe vom Staat direkt zu unterstützen.

Nachfolge für 9-Euro-Ticket unklar
Besonders enttäuschend ist, dass es keine konkrete Nachfolge für das 9-Euro-Ticket gibt. Zwar stellt die Bundesregierung hierfür 1.5 Milliarden Euro zur Verfügung. Aber gefordert wird noch einmal der gleiche Betrag von den Bundesländern, wobei einige bereits abgewunken haben. Als Zielmarke wird die Einführung eines bundesweiten Nahverkehrstickets zwischen 49 und 69 Euro im Monat genannt. Dies ist zu hoch, um damit Menschen mit geringem Einkommen zu helfen. Der Berliner Senat hat bereits beschlossen, dass jetzt ausgelaufene 9 Euro Ticket ab Oktober fortzusetzen. Die übrigen Bundesländer, allen voran das Land Brandenburg müssen umgehend folgen.

Weitere Sozialleistungen gefordert 
Die vorgesehene Erhöhung der Regelsätze in der Grundsicherung von 50 Euro auf 500 Euro und dann erst ab Anfang 2023 sind völlig unzureichend. Die Erhöhung auf mindestens 650 Euro muss sofort erfolgen. Bis dahin sind Zahlungen von 100 Euro im Monat zu leisten.                                                       
Undurchsichtig ist nach wie vor die bereits seit langem angekündigte „größte“ Wohngeldreform. Die beabsichtigte Erweiterung auf 2 Millionen Wohngeldberechtigte ist notwendig, bedarf aber weiterer Festlegungen. Hinzukommen muss die vollständige Übernahme der Heiz- und Stromkosten.
Dies muss umgehend erfolgen, da immer mehr Bürger unter den stark steigenden Wohn und Wohnnebenkosten leiden. Ebenfalls müssen Wohnungskündigungen und Energiesperren ausgeschlossen werden. Es ist also noch viel Arbeit zu leisten, um den Satz des Bundeskanzlers zu erfüllen „Keiner soll allein gelassen werden. “Wir werden ihn weiter daran erinnern und bieten ihm dazu auch einen Sozialgipfel an.

Ursula Engelen-Kefer
Vorsitzende SoVD Landesverband Berlin-Brandenburg
Vizepräsidentin Sozialverband Deutschland