Dies gilt gerade für viele Alleinerziehende (40% in Grundsicherung und zum weit überwiegenden Teil Frauen), häufig in Erwerbstätigkeit mit niedrigen Löhnen und prekären Arbeitsbedingungen wie zum Beispiel im Gaststättengewerbe, Handel, Lager, Transport, Gesundheitsversorgung und Pflege!
Hierzu ist nicht nur der Abbau von Bürokratie bei der Nutzung der verschiedenen Leistungen erforderlich, die in der Kindergrundsicherung gebündelt werden, sondern auch die Einstellung zusätzlicher qualifizierter Arbeitskräfte. Entscheidend ist zunächst einmal, dass die Einführung der Kindergrundsicherung nicht dem Spardiktat von Bundesfinanzminister Lindner (FDP) für den Bundeshaushalt 2025 zum Opfer fällt.
„Als SoVD Landesverband Berlin-Brandenburg erwarten wir den Auf- und Ausbau der Kindergrundsicherung auf ein Finanzvolumen von 12 Milliarden Euro im Jahr, wie ursprünglich von Bundesfamilienministerin Paus vorgeschlagen, an Stelle der jetzt nach Intervention von Bundesfinanzminister Lindner übrig gebliebenen 2 Milliarden Euro mit der Einführung erst 2025 “ so Ursula Engelen-Kefer.