Das Gericht hat dies als Diskriminierung und somit Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz AGG gewertet. Dieser spektakuläre Fall zeigt, dass sich auch in Deutschland einiges bei der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen bewegt hat seit 1993 – vor jetzt 21 Jahren –, als der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen erstmals begangen wurde.
Ein entscheidender Schritt ist mit der Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention 2006 gelungen – sie wurde 2009 von Deutschland ratifiziert. Damit müssen sich sowohl Gesetzgebung wie auch deren praktische Umsetzung daran ausrichten. Die Zielsetzung der Integration wurde erweitert durch "Inklusion". Dabei geht es darum, für Menschen ohne und mit Behinderungen gleiche Chancen und gleiche Rechte zu ermöglichen.
Auch heute, nach 15 Jahren UN-Behindertenrechtskonvention, sind wir noch weit von diesem Ziel entfernt. Die Staatenprüfung der Vereinten Nationen im Sommer 2023 hat für Deutschland klar ergeben, dass in vielen Lebensbereichen eine starke unsoziale Trennung zwischen Menschen mit und ohne Behinderungen besteht, und dies am Beispiel der Schulbildung besonders prägnant aufgezeigt.
Zwar gibt es inzwischen eine umfassende Gesetzgebung zur Behindertenpolitik, insbesondere das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und in Berlin das Landesgleichberechtigungsgesetz (LBGB) sowie das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) – die für einige dieser Gesetze angekündigten Reformen stehen jedoch noch aus. Menschen mit Behinderungen erfahren nach wie vor erhebliche Nachteile in allen Lebensbereichen. Es gibt daher großen Verbesserungsbedarf für die Gesetzgebung und ihre praktische Umsetzung. Der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen sollte Anlass genug sein, bei der Inklusion von Menschen mit Behinderungen voranzukommen. Wir werden auch als SoVD-Landesverband weiterhin unseren Beitrag dazu leisten.