Nach dem in der Istanbul-Konvention geforderten Mindeststandard gibt es ein Defizit an 361 Frauenhausbetten. Zudem fehlen Stellen für die psychosoziale Kinderbetreuung. Ein barrierefreier, rollstuhlgerechter Ausbau der Frauenhäuser kann wegen der hohen Kosten von den Frauenhäusern alleine nicht bewältigt werden. Diese Situation können wir nicht hinnehmen!“Deshalb setzte ich mich für eine gesetzliche Regelung zur Frauenhausfinanzierung im Land Brandenburg und für einen barrierefreien Ausbau der der brandenburgischen Frauenhäuser und anderer Schutzeinrichtungen ein“ so Engelen-Kefer.
Laut Lagebild häusliche Gewalt im Land Brandenburg aus dem Jahr 2018 stieg die Gesamtzahl der registrierten Opfer im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt 2018 um knapp sechs Prozent. Auch sind wieder mehr Frauen als Opfer von Gewalt im persönlichen Umfeld registriert worden. Demnach zählte die Kriminalpolizei 3131 Frauen und Mädchen, die geschlagen, bedroht oder sexuell genötigt wurden. Das waren 117 Opfer mehr als im Jahr 2017. Bei 2118 der weiblichen Opfer war der Täter laut Statistik der Ehemann, Lebensgefährte oder Ex-Freund.