Der Anteil der Beschäftigten in Niedriglohn, prekärer Arbeit, Arbeitslosigkeit und Armut bei Arbeit bleibt seit Jahren bei etwa 20 Prozent; über 15 Prozent der Bevölkerung sind von dem Armutsrisiko bedroht. Trotz hoher Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nehmen die Leistungen ab. Besonders krass ist dies bei der Arbeitslosenversicherung, die nur noch für etwa ein Viertel der Arbeitslosen gilt. Alle anderen gehen leer aus oder geraten in die Spirale von Hartz IV. Dies müssen die Menschen hier in den von den Strukturveränderungen besonders betroffenen Regionen teilweise bis zur Mitte der Gesellschaft mit aller Härte durchleben. Hinzu kommen die sozialen Ungerechtigkeiten bei den rasant steigenden Miet- und Wohnkosten sowie den negativen Auswirkungen des Klimawandels.
Die sozialpolitischen Maßnahmen der Bundesregierungen konnten gerade in den letzten Jahren vor und in der Corona Pandemie einige Erleichterungen schaffen. Allerdings bleiben die sozialen Ungerechtigkeiten bestehen. Der gesetzliche Mindestlohn reicht auch bei der zuletzt beschlossenen Erhöhung auf 10,45 Euro 2022 nicht aus, Armut bei Arbeit zu verhindern. Erforderlich ist dazu ein Mindestlohn von derzeit 12 bis 13 Euro, der jährlich dynamisiert werden müßte.
Mit der Erleichterung, Verlängerung und Erhöhung des Kurzarbeitergeldes wird Arbeitslosigkeit und Armut in der Corona Krise verhindert. ES bleibt jedoch die Angst der Millionen betroffenen Menschen vor dem Verlust des Arbeitsplatzes. Zudem reicht das Kurzarbeitgeld gerade für die prekär Beschäftigten oft vorne und hinten nicht. Erforderlich wäre analog dem gesetzlichen Mindestlohn auch ein MindestKurzarbeitergeld.
Gerade die Hartz IV Empfänger können die notwendige Lebensexistenz für sich und ihre Familien immer weniger sichern. Hinzu kommen erhebliche Steigerungen von Miet- und Wohnkosten, die erhebliche Anteile ihrer zum Lebensunterhalt verfügbaren ALGII Leistungen aufzehren. Teilweise sind der Verlust der Wohnung und Obdachlosigkeit die bitteren Folgen. Dies Forderungen eines breiten Bündnisses aus Gewerkschaften und Sozialverbänden bleiben unabdingbar: Die Regelsätze in Hartz IV sind spürbar zu erhöhen. Für die steigenden Ausgaben in Corona Zeiten ist ein Zuschlag von 100 Euro im Monat erforderlich. Die jetzt vorgesehene einmalige Erhöhung von 150 Euro ist ein Tropfen auf den heißen Stein.
Auch in der gesetzlichen Rentenversicherung ist dringend nachzubessern. Gesetzlich Altersrenten müssen wieder maßgeblich den Lebensstandard absichern – und zwar ohne die zusätzlich von den Arbeitnehmern zu bezahlende kapitalorientierte Altersversorgung. Dazu müssen grundsätzlich aller Erwerbstätigen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden, mithin zunächst auch Hochverdienende, Selbständige und Politiker.
Für die Finanzierung eines sozial gerechten Sozialstaates in und nach Corona Zeiten ist eine zeitlich begrenzte Vermögensabgabe einzuführen. Zusätzlich ist endlich die von Gewerkschaften und Sozialverbänden seit langem geforderte Vermögenssteuer wieder zu erheben.