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Novellierung des Berliner Seniorenmitwirkungsgesetzes

Aktuelles

Als SoVD Landesverband Berlin-Brandenburg sind wir Mitglied in Seniorenvertretungen der Bezirke sowie im Landesseniorenbeirat (LSBB). Wir haben uns als SoVD von Anfang an intensiv in die Beratungen zum Seniorenmitwirkungsgesetz sowie die in dieser Legislaturperiode anstehende Novellierung eingebracht. Zudem sind wir seit Jahren intensiv mit den Wahlen der Seniorenvertretungen in den Bezirken befasst und bemüht, die Wahlbeteiigung zu verbessern.

Gruppe älterer Menschen sitzt an einem Tisch und diskutiert.
Foto: Andrea Piacquadio / Pexels

In einem Brief wenden sich die Landesvorsitzende Ursula Engelen-Kefer und und Joachim Krüger, stellvertretender Vorsitzender an Vertreter der Politik Franziska Giffey, Landesvorsitzende SPD Berlin, Senatorin Cansel Kiziltepe, Senatverwaltung für Arbeit Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung des Landes Berlin, Raed Saleh, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus, Dirk Stettner, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus und Kai Wegner, Landesvorsitzender CDU Landesverband:

Mit großer Besorgnis haben wir zur Kenntnis genommen, dass die zuständige Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung beabsichtigt, die bezirklichen Seniorenvertretungen zukünftig nicht mehr durch die Bürgerinnen und Bürger 60 + wählen zu assen, sondern sie durch Beiräte zu ersetzen. Wir halten dies für den falschen Weg. Damit würde die demokratische Beteiligung angebaut, anstatt sie weiter zu stärken. Deshalb fordert der SoVD: Die bezirklichen Seniorenvertretungen sowie die Landesseniorenvertretung müssen erhalten bleiben.

  • Alle Menschen über 60 haben zu diesen Wahlen weiterhin das aktive Wahlrecht einschließlich der Briefwahl.
  • Alle Menschen über 60 können in ihrem Wohnbezirk für die Seniorenvertretung kandidieren.
  • Die Amtsperiode ist an die Wahlperiode des Berliner Abgeordnetenhauses und der BVVen angepasst, die Wahlen finden am selben Tag statt, die Auszählung der Stimmen erfolgt zu einem späteren (jedoch zeitnahen) Datum.
  • Es sind ausreichend Mittel zur Verfügung zu stellen, damit die Seniorenwahlen umfassend beworben werden können.
  • Die Organisation der Wahlen obliegt dem Landeswahlamt und den bezirklichen Wahlämtern.
  • Die Ernennung der Gewählten in den Bezirken erfolgt durch die/den Bezirksbürgermeister/in in der Reihenfolge des jeweiligen Wahlergebnisses. 
  • Die bezirklichen Seniorenvertretungen sind an den/die Bezirksbürgermeister/in angekoppelt.
  • Die bezirklichen Seniorenvertretungen nehmen mit Rederecht mit jeweils einer Vertreterin/einem Vertreter an den Sitzungen der BVV-Ausschüsse  teil.
  • Beschlüsse der Seniorenvertretung werden über die/den BVV-Vorsteher/-in ins Plenum eingebracht.
  • Finanziell sind die Mitglieder der Seniorenvertretung bei ihren Sitzungen und bei der Teilnahme an den BVV-Ausschusssitzungen den Bürgerdeputierten gleichzustellen.
  • In den Bezirkshaushalten erhalten die Seniorenvertretungen einen eigene Haushaltsstelle sowie einen auskömmlichen Jahresbetrag.
  • Der Seniorenvertretung wird ein angemessener Raum mit moderner technischer Ausstattung im jeweiligen Rathaus zur Verfügung gestellt.
  • Entsprechendes gilt für die Landesseniorenvertretung, die beim Regierenden Bürgermeister anzubinden ist.
  • Als SoVD bitten wir Sie dringend, die bisherigen Wahlverfahren zu den Seniorenvertretungen in den Bezirken nicht zu gefährden, sondern sie unter Berücksichtigung unser Anforderungen zu verstärken.

Gerne stehen wir dafür zu einem Gespräch zur Verfügung.