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Ein Meilenstein für Frauenrechte: Das Gewalthilfegesetz

Aktuelles

Am 14. Februar 2025 wurde das Gewalthilfegesetz im Bundesrat verabschiedet. Wir können mit Fug und Recht von einem historischen Tag für den Gewaltschutz in Deutschland sprechen. Heike Roß-Ritterbusch hat gemeinsam mit Vertreterinnen des Deutschen Frauenrates und weiterer Mitgliedsverbände die Abstimmung für den SoVD live verfolgt.

Der Deutsche Frauenrat, in dessen Fachausschuss „Gewalt gegen Frauen beenden“ Heike Roß-Ritterbusch seit eineinhalb Jahren mitarbeitet und den SoVD vertritt, spricht von einem Meilenstein für den Gewaltschutz. Das erschließt sich sofort, wenn in den Blick gerückt wird, dass Frauenverbände und die Frauenbewegung seit Jahrzehnten dafür kämpfen, dass Gewaltbetroffene adäquat geschützt und unterstützt werden müssen. 

Das Gewalthilfegesetz stellt hierfür nun endlich die Weichen: es sieht einen Rechtsanspruch auf kostenlosen Schutz und kostenlose Beratung für gewaltbetroffene Frauen und Kinder vor, der ab 01.01.2032 auch einklagbar sein wird. Ab 2027 sind alle Bundesländer verpflichtet ein Netzwerk an ausreichenden und vor allem niedrigschwelligen sowie fachlich qualifizierten und bedarfsgerechten Beratungs- und Schutzangeboten vorzuhalten. 

Dabei soll auch die geografische Verteilung dieser Angebote am Ende so gestaltet sein, dass Gewaltbetroffene in ländlichen Gebieten ebenso Schutz und Untersetzung in der Nähe finden können, wie in Städten.  Auch muss dafür gesorgt sein, dass Schutz und Unterstützung für die Betroffenen barrierefrei zugänglich und nutzbar ist. Diese Auflagen, die wesentlich in der Istanbul-Konvention,  die seit 2018 in Kraft ist,  verankert sind,  wurden bisher nicht ansatzweise erfüllt. 

Bis 2027 müssen die Bundesländer nun gemeinsam mit den Kommunen die genauen Bedarfe in quantitativer und qualitativer Hinsicht ermitteln und ihre Angebote dahingehend ausbauen. Das ist eine Mammutaufgabe, vor der sich aber jetzt,  wegen des gesetzlich festgesetzten Rechtsanspruchs, kein Bundesland mehr mit dem Argument, das sei zu teuer, drücken kann. 

Als Anschub und auch, damit die Bedarfsermittlung und die Umsetzung nun zügig angegangen werden, stellt der Bund den Bundesländern bis 2036 insgesamt 2,6 Milliarden Euro an zusätzlichen Mitteln zur Verfügung. Wir bleiben am Ball und werden auch weiterhin regelmäßig über den Fortgang beim Ausbau des Gewaltschutzes berichten.

Die Redebeiträge bei der 1051. Sitzung des Plenums des Bundesrates zum Gewalthilfegesetz und die Abstimmung am 14.02.2025 können über diesen Link in der Mediathek des Bundesrates nachgeschaut werden: 

https://www.bundesrat.de/pk-top.html?id=25-1051-63

https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/25/1051/63.html?nn=20830598#top-63