In dem Impulsreferat von Michaela Wetzel, Referentin des Landeskompetenzzentrum Pflege 4.0 ging es im Wesentlichen um die Einführung des elektronisches Rezeptes seit Jahresbeginn 2024 sowie die elektronische Gesundheitskarte. In ihrer Präsentation wurde die Nutzung und praktische Anwendung beider digitaler Neuerungen deutlich dargestellt sowie auch auf die Vorteile bei der Beschaffung der Rezepte über die Arztpraxen und dessen Einlösung in den Apotheken hingewiesen.
In der anschließenden lebhaften Diskussion bestätigten die Mitglieder die Vorteile der Digitalisierung von Rezept und Gesundheitskarte. Einige Mitglieder berichteten, das Arztpraxen für die Erstellung von herkömmlichen, also manuellen Papierrezepten, Gebühren erheben würden. Die sei keinesfalls rechtmäßig, da im Gesetz ausdrücklich die Inanspruchnahme von manuellen Rezepten möglich sei.
Im weiteren Verlauf der Sitzung des LSBB wurde das Projekt „Zuhause gut vernetzt medizinisch versorgt“ (STH – Stay@Home – Treat@Home) von Haus- und Fachärztin Dr. Irmgard Landgraf vorgestellt. Dies ist ein interaktives digitales Gesundheitstagebuch, das den Mitgliedern des STH zur Verfügung steht. Eingetragen werden allgemeine Gesundheitsinformationen sowie Veränderungen des Gesundheitszustandes. Bei akutem gesundheitlichen Unterstützungsbedarf steht eine telefonische Beratungsstelle rund um die Uhr zur Verfügung. Dort wird mit ärztlicher Beteiligung entschieden, welche Form von Gesundheitsversorgung erforderlich ist. Der LSBB hat klar seine Unterstützung für einen derartigen erleichterten Zugang zur Notfallversorgung deutlich gemacht.
Informationen zum Projekt finden Sie hier.
Elektronisches Rezept (E-Rezept)
Das rosafarbene Papier-Rezept wurde am 1. Januar 2024 durch das E-Rezept abgelöst. Versicherte erhalten verschreibungspflichtige Arzneimittel nur noch per E-Rezept und können dieses mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK), per App oder mittels Papierausdruck einlösen. Seit dem 1. Januar 2024 ist die Nutzung des E-Rezepts für verschreibungspflichtige Medikamente verpflichtend. Für Patientinnen und Patienten bedeutet die Umstellung mehr Komfort und weniger Wege in die Arztpraxis. Vor allem durch die einfache Einlösung bei der Apotheke über drei Möglichkeiten: Einlösung per eGK, App oder mit dem Papierausdruck.
Das erleichtert auch den Praxisalltag: Händische Unterschriften und Wege entfallen, Folgerezepte können ohne erneuten Patientenbesuch ausgestellt werden. Das Medikamentenmanagement ist verbessert, und auch den Apotheken erleichtert das Einlösen mit der eGK den Arbeitsalltag.
Versicherte können das E-Rezept vor Ort in einer Apotheke ihrer Wahl oder auch in einer Online-Apotheke einlösen.