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Transformationsfonds für Krankenhausreform gerecht finanzieren

Aktuelles

Die geplante Finanzierung des Transformationsfonds für die Krankenhausreform steht vor einer entscheidenden Abstimmung im Bundesrat am 21. März 2025.

Der aktuelle Vorschlag sieht vor, dass die Hälfte der Kosten von bis zu 25 Milliarden Euro für den Zeitraum 2026 bis 2035 aus dem Gesundheitsfonds der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) finanziert werden soll, die andere Hälfte soll von den Ländern getragen werden.

Kai Wegner, Regierender Bürgermeister von Berlin (links) mit Ursula Engelen-Kefer, SoVD-Landesvorsitzende und Joachim Krüger, 2. Vorsitzender SoVD Berlin-Brandenburg

Diese Regelung würde zu einer weiteren finanziellen Belastung der ohnehin schon durch steigende Zusatzbeiträge betroffenen Beitragszahler führen. 

Vor diesem Hintergrund wendet sich Ursula Engelen-Kefer,  Vorsitzende Sozialverband Deutschland Landesverband Berlin-Brandenburg mit Anschreiben an den Regierenden Bürgermeister von Berlin Kai Wegner, an den Ministerpräsidenten von Brandenburg Dr. Dietmar Woidke,  an die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege in Berlin Dr. Ina Czyborra, und an Britta Müller,  Ministerin für Gesundheit und Soziales des Landes Brandenburg mit einer dringenden Bitte: 

Als SoVD-Landesverband Berlin-Brandenburg wenden wir uns an Sie mit der Bitte, sich bei der anstehenden Entscheidung über die Finanzierung des Krankenhaustransaktionsfonds im Bundesrat für eine Korrektur der Finanzierung des Transformationsfonds einzusetzen.

Für uns ist unstrittig: Wir brauchen in Deutschland eine flächendeckende, wohnortnahe und qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung, die verlässlich und angemessen finanziert wird. Mit Inkrafttreten des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) zum 12. Dezember 2024 ist dazu ein wichtiger erster Schritt getan. Die Reform geht grundsätzlich in die richtige Richtung, um finanziellen Druck aus dem Krankenhaussystem zu nehmen und gleichzeitig die Qualität der Versorgung zu verbessern.

Allerdings protestieren wir als SoVD aufs Schärfste gegen die Finanzierungsaufteilung zulasten der Beitragszahlenden der GKV und lehnen diese entschieden ab. Diese milliardenschwere Zweckentfremdung von Beitragsmitteln ist nicht nur verfassungs-rechtlich höchst bedenklich, sondern angesichts der angespannten Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung auch schlichtweg unverantwortlich (siehe dazu insgesamt SoVD-Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung vom 24. Januar 2025, anbei).

Die Finanzierung der Krankenhausreform muss nachhaltig und vor allem gerecht erfolgen. Sie darf nicht einseitig auf die Schultern der Beitragszahlenden abgewälzt werden. Der Bund muss sich mit Steuermitteln angemessen an der Finanzierung beteiligen. Schließlich kommt die Krankenhausreform allen Bürger*innen zugute, nicht nur den gesetzlich Versicherten.

Ursula Engelen-Kefer
SoVD-Landesvorsitzende Berlin-Brandenburg