Die SPD erhält neun Ministerien und das BSW drei, dabei auch das Ministerium für Gesundheit und Soziales mit Britta Müller, die erst kürzlich nach 20 Jahren aus der SPD ausgetreten ist.
Der SoVD-Landesverband Berlin-Brandenburg hat seine sozialpolitischen Schwerpunkte bereits vor der Landtagswahl am 22. September an die Parteien im Landtag sowie das BSW herangetragen. Dabei geht es um die Gesundheits- und Behindertenpolitik sowie die soziale Teilhabe. Mit dem BSW-Landesvorsitzenden Robert Crumbach konnte bereits ein erstes Gespräch geführt und die Anforderung nach Beteiligung an den sozialpolitischen Entscheidungen der Landesregierung geltend gemacht werden.
Im Koalitionsvertrag sind die Aussagen zur Gesundheitspolitik für den Sozialverband Deutschland besonders bedeutsam. Dabei geht es insbesondere um das Versprechen zur Erhaltung der Krankenhausstandorte in Brandenburg. Hier besteht ein erheblicher Dissens zur Krankenhausreform des Bundes, wobei die medizinische Leistungsfähigkeit von Krankenhäusern über deren weiteren Bestand entscheiden soll. Die Erhaltung der Krankenhausstandorte hat gerade im Flächenland Brandenburg mit seinen erheblichen Defiziten im ÖPNV für die Bürger*innen große Bedeutung. Gleichzeitig müssen aber auch ausreichende medizinische und pflegerische Leistungen angeboten werden können. Dies wird erhebliche organisatorische und personelle Leistungen der neuen Landesregierung erfordern.
Bedeutsam ist zudem die Zusicherung im Koalitionsvertrag, die Investitionspauschale für die Krankenhäuser zu erhöhen. Damit würden ihre finanziellen Spielräume vergrößert, sowohl für die Gesundheitsversorgung der Bürger*innen als auch für die Entlohnung und Arbeitsbedingungen des medizinischen und pflegerischen Personals. Entsprechendes gilt für die erklärte Bereitschaft, einen höheren Anteil der Investitionskosten für Pflegeeinrichtungen zu übernehmen, um den Eigenanteil für die Pflegebedürftigen zu senken.
Für Arbeitnehmer*innen im Niedriglohnbereich bedeutsam ist die im Koalitionsvertrag vorgesehene Erhöhung des Mindestlohnes in Brandenburg bei der Vergabe öffentlicher Aufträge auf 15 Euro (Vergabelohn). Allerdings ist der Mindestlohn zur Bekämpfung der Armut bei Arbeit und im Alter allgemeinverbindlich auf 15 Euro zu erhöhen (gesetzlicher Mindestlohn). Dazu ist die im Koalitionsvertrag angekündigte Bundesratsinitiative mit der erforderlichen Durchschlagskraft zu verfolgen.
Eine "Desillusionierung“ der vielen für die Bürger*innen in Brandenburg guten sozialen Vorschläge im Koalitionsvertrag – vom kostenlosen Schulessen bis zum Pflegepakt – ist der generelle Hauhaltsvorbehalt. Die Abschaffung der Schuldenbremse im Grundgesetz – wie im Koalitionsvertrag vorgesehen – zumindest aber ihre Lockerung für die Bundesländer – würde hierbei erhebliche Erleichterung bieten.