Die Anzahl der Schutzplätze in Frauenhäusern in Berlin war schon vor der Corona-Pandemie knapp und deren Finanzierung steht seit Gründung der ersten Frauenhäuser in Berlin und Köln im Jahr 1976 noch immer auf wackeligen Füßen. Erst im Kontext der seit Februar 2018 in Deutschland geltenden sog. Istanbul Konvention – ein Menschenrechtsabkommen des Europarates zur Bekämpfung und Verhütung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen* und Mädchen - ist endlich mehr Bewegung in diesen Prozess gekommen.
Aber: Frauen und Kinder mit Behinderungen haben noch immer keinen ausreichenden Zugang zu Frauenhäusern, wo sie Schutz und Unterstützung finden könnten. Dies ist ein Skandal! Zumal belegt ist, dass gerade Frauen mit Behinderungen besonders gefährdet sind. Eine Studie der Universität Bielefeld hat ergeben: sie sind doppelt so häufig von körperlicher Gewalt und zwei- bis dreimal so häufig von sexualisierter Gewalt betroffen wie Frauen ohne Behinderungen. Die Betroffenen müssen entsprechend große Hürden überwinden, um Schutz zu finden. Zusätzlich wird Ihnen, wenn sie z.B. eine Lernschwierigkeit haben, oft weniger geglaubt. Auch, weil Mitarbeitende in Wohneinrichtungen, Werkstätten oder auch in Behörden nicht ausreichend sensibilisiert sind. Das muss sich ändern.
Deshalb sagt der SoVD Landesverband: Nein zu Gewalt an Frauen – heute und an allen weiteren 364 Tagen im Jahr!
Weitere Informationen zum Thema gibt es hier.