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Gut informiert mit den Materialien des SoVD

Aktuelles Pflege Ratgeber

Angesicht der aktuellen Corona-Pandemie fragen sich viele Bürger*innen, ob es sinnvoll ist, eine Patientenverfügung zu verfassen oder aber in die eigene, vielleicht schon vor längerer Zeit erstellte Patientenverfügung konkrete Bestimmungen für den Fall aufzunehmen, dass die medizinische Behandlung einer SARS-CoV-2 Virus-Erkrankung erforderlich werden sollte.

Cover der Broschüren Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Wir helfen Ihnen gerne - vereinbaren Sie einen Beratungstermin in unserer Sozial- und Rechtsberatung:

Landesverband Berlin-Brandenburg e. V., Kurfürstenstrasse 131, 10785 Berlin
Tel: 030 26 39 38-0, Montag
 und Donnerstag: 9.00 12.00 Uhr und 13.00 17.00 Uhr
E-Mail:
rechtsberatung(at)sovd-bbg.de.

Gut zu wissen

Viele wissen es gar nicht: Im Ernstfall können sich Kinder, Eltern und Ehepartner*innen nicht automatisch vertreten. Ist zum Beispiel keine Vorsorgevollmacht vorhanden, wird vom Amtsgericht offiziell ein*e Betreuer*in bestellt. Auch eine Patientenverfügung ist im Ernstfall wichtig. So stellen Sie sicher, dass Ihre Angehörigen wissen, welche Maßnahmen ergriffen oder unterlassen werden sollen und wie Ihre Vorstellungen genau aussehen.

Zum Download Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht