Istanbul-Konvention: Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, auch bekannt als Istanbul-Konvention, ist ein 2011 ausgearbeiteter völkerrechtlicher Vertrag . Es schafft verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt . Auf seiner Grundlage sollen sie verhütet und bekämpft werden. Es trat am 1. August 2014 in Kraft.
Das Netzwerk der Brandenburger Frauenhäuser berichtete vor kurzem - ähnlich wie die Berliner Frauenhäuser - von einem enormen Druck, dem die Einrichtungen ausgesetzt seien. Sie kämpfen für eine bedarfsgerechte und verlässliche Finanzierung. Die bereitstehenden Mittel reichen bei Weitem für den Ausbau der Frauenhausplätze nicht aus. Sowohl in Berlin, als auch in Brandenburg gibt es nach wie vor noch zu wenig Frauenhausplätze, insbesondere sind die Plätze selten für Frauen und Kinder mit Behinderungen zugänglich.
Entsprechend der Bevölkerungszahl bräuchte das Land Brandenburg insgesamt 251 sogenannte Familienplätze. Das entspricht insgesamt 650 Frauenhausbetten, weil ein Familienplatz für knapp 3 Betten steht. Bisher gibt es in 22 Frauenhäusern insgesamt 127 solcher Familienplätze. Dabei sind die Frauenhäuser/Frauenschutzwohnungen in Brandenburg anders als in Berlin meistens zugleich Interventions- und ambulante Beratungsstellen.
In den letzten Monaten ist in Berlin beim Ausbau der Schutzeinrichtungen Bewegung zu beobachten. Ein siebtes Frauenhaus in Trägerschaft der AWO wurde zum Jahresende eingerichtet. Zusätzliche Notplätze wurden geschaffen. Der Berliner Senat plant für die nächsten zwei Jahre einen weiteren Ausbau um jährlich ein zusätzliches Frauenhaus, so dass es 2022 neun Häuser geben soll. Eine bedarfsgerechte und verlässliche Finanzierung, wie sie die Frauenhausverbände und auch andere Institutionen und Politiker*innen fordern, steht jedoch noch immer auf einem anderen Blatt.
Durch die aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen halten sich viele Menschen die meiste Zeit zuhause auf. Insbesondere Frauen gleichen zurzeit die fehlende öffentliche Kinderbetreuung und Schulbildung aus. So steigt auch das Risiko für Gewalt und Krisen. Außerdem ist es im Moment für die betroffenen Frauen schwieriger, sich Hilfe und Unterstützung zu holen. Im Alltag braucht es deshalb auch in der Nachbarschaft und Familie eine Sensibilität für die Situation der Betroffenen. Macht und Kontrolle sind die zentralen Wirkmechanismen bei häuslicher Gewalt, die das Verlassen einer Gewaltbeziehung so schwierig machen.
Über folgende Nummern wird jederzeit Hilfe angeboten:
- Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“: 08000 116016
- Hilfetelefon für „Schwangere in Not“: 0800 4040020
Die Beratung wird hier auch in 17 verschiedenen Fremdsprachen angeboten:
Sollte es Ihnen nicht möglich sein zu telefonieren, können Sie auch schriftlich (nur in deutscher Sprache) Kontakt zum Hilfetelefon aufnehmen.
Sofort-Chat (12:00-20:00 Uhr):
ww.hilfetelefon.de/das-hilfetelefon/beratung/sofort-chat.html
E-Mail-Beratung (Anmeldung mit Emailadresse erforderlich):
www.hilfetelefon.de/das-hilfetelefon/beratung/online-beratung/e-mail-beratung
Das Hilfetelefon bietet zudem auch Beratungen in Gebärdensprache an. Alle Infos dazu finden Sie hier:
www.hilfetelefon.de/das-hilfetelefon/beratung/beratung-in-gebaerdensprache.html
Infos zum Angebot des Hilfetelefons in Leichter Sprache finden Sie hier:
www.hilfetelefon.de/das-hilfetelefon/beratung/leichte-sprache.html