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18. Oktober: Informationsveranstaltung: ePA - elektronische Patientenakte und elektronisches Rezept

Aktuelles

Wann war die letzte Untersuchung und wo steckt eigentlich mein Impfpass? Für Versicherte ist es sinnvoll, wichtige Gesundheitsdaten immer parat zu haben. Sei es, um Informationen nachzuschlagen oder behandelnden Ärztinnen und Ärzten die eigene Krankengeschichte zur Verfügung zu stellen.

Blutanalysen, Röntgenbilder, Impfstatus – jeder medizinische Befund wurde bislang ausgedruckt und landete in einer Akte beim Arzt. Andere Unterlagen wie Rezepte oder gefaxte Befunde besitzen die Patientinnen und Patienten nur in Papierform oder gehen im Laufe der Zeit verloren. Unnötige Behandlungen können vermieden werden, Zahn-Bonusheft, Impf- und Vorsorgenachweis sind immer griffbereit. Auch Hinweise für Rettungskräfte zu Medikamenten und Allergien können hinterlegt werden.

Mit der elektronischen Patientenakte, kurz ePA, gehört dies der Vergangenheit an. Statt einer persönlichen „Zettelwirtschaft“ haben Versicherte alle Unterlagen, die für die eigene Gesundheit wichtig sind oder werden können, an einem Ort. Dort können sie die Dokumente verwalten und jederzeit darauf zugreifen, wenn sie diese benötigen.

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein sicherer und digitaler Speicher für medizinische Unterlagen. Patienten und Patientinnen können jederzeit und von überall auf ihre elektronische Patientenakte zugreifen, Daten einsehen und verwalten.

Schon heute nutzbar, wird die ePA ab 2025 für alle Versicherten bereitgestellt, das wurde gesetzlich entschieden. Die Versicherten, die über kein Smartphone und keinen PC verfügen, müssen nicht auf die Vorteile der ePA verzichten.

Das E-Rezept

Seit Januar 2024 sind ärztliche Praxen dazu verpflichtet, verschreibungspflichtige Medikamente als E-Rezept auszustellen. E-Rezept steht für „elektronisches Rezept“. und ersetzt das bisherige rosafarbene Papierrezept. Aktuell ist das E-Rezept nur für apothekenpflichtige Arzneimittel vorgesehen. In Zukunft sollen auch weitere Verordnungen wie zum Beispiel Heil- und Hilfsmittel oder häusliche Krankenpflege als E-Rezept ausgestellt werden.

Das E-Rezept wird mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in der Apotheke eingelöst. Dafür steckt die Apothekerin oder der Apotheker die eGK ins Kartenlesegerät. Danach ruft die Apotheke das Rezept ab und händigt das Medikament aus. Eine PIN ist für das E-Rezept nicht nötig.

Alternativ kann man sich das Rezept wie gewohnt in der Praxis ausdrucken lassen. Der Ausdruck enthält einen Rezeptcode, ähnlich einem QR-Code. Die Apotheke scannt den Rezeptcode und gibt das entsprechende Medikament aus.

Bei der elektronischen Patientenakte und elektronischem Rezept ergeben sich viele Fragen. Als Fachreferenten konnte Mathias Mieves gewonnen werden. Er möchte die Digitalisierung und Innovation im Gesundheitswesen nutzen, um für die Menschen in Deutschland mehr Transparenz zu schaffen, Behandlung und Vorsorge zu verbessern sowie Zeitaufwand für Bürokratie und Dokumentation zu verringern – damit mehr Zeit bleibt für die Versorgung.

Hiermit laden wir alle SoVD-Mitglieder oder interessierte zu einer Informationsveranstaltung ein am 18. Oktober 2024 von 15–17 Uhr im SoVD Bundesverbandshaus in die 5.OG, Stralauer Straße 63, 10179 Berlin.

Um Anmeldung bis zum 10. Oktober wird zwecks Planung gebeten:

Ansprechpartner: Ortsverband Berlin-Mitte, Michael Meder, Telefon: 030 263 938 01 E-Mail: ov.berlinmitte(at)sovd-bbg.de oder meder.michael(at)arcor.de