Wichtig: Nur der Eigenanteil an den Pflege- und Ausbildungskosten wird von der Pflegekasse bezuschusst. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und die Investitionskosten müssen Heimbewohnende weiterhin komplett selbst tragen.
Gut zu wissen: Die Heimplatzkosten setzen sich aus mehreren Bestandteilen zusammen: den Pflegekosten, den Ausbildungskosten, den Investitionskosten, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung.
Die Pflegekassen beteiligen sich mit pauschalen Leistungsbeträgen je nach Pflegegrad an den Pflege- und Ausbildungskosten. In aller Regel reichen diese Beträge aber bereits nicht aus, um die entstehenden Kosten zu decken, sodass hier ein Eigenanteil an den Pflege- und Ausbildungskosten zu zahlen ist.
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten muss der Pflegebedürftige immer selbst bezahlen.
Quelle: Verbraucherzentrale
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