Eröffnet wurde die Fachtagung von Franz Müntefering, langjähriger Bundesarbeitsminister und jetzt Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorengemeinschaften (BAGSO). Die fachlichen Beiträge wurden geleistet von Vertretern der Wissenschaft, der zuständigen Senatsverwaltung für Gesundheit, der bezirklichen Ebene des Paritäters und weiterer Sozialinstitutionen.
Als erstes Bundesland ist Berlin auf gutem Weg mit dem Altenhilfestrukturgesetz Geschichte zu schreiben. Dies war im Übrigen auch der Fall mit dem Seniorenmitwirkungsgesetz von 2006, novelliert 2016, als Grundlage für die Seniorenbeiräte in den Bezirken und auf der Ebene des Landesverbandes LSBB. Das Seniorenmitwirkungsgesetz befindet sich derzeit erneut in der Novellierungsphase. Als SoVD Landesverband Berlin-Brandenburg sind wir Mitglied im Landesseniorenbeirat und den Seniorenbeiräten der Bezirke.
Mit dem Altenhilfestrukturgesetz sollen die Zielsetzungen und der Gesetzesauftrag des §71 SGB XII im Land Berlin und seinen 12 Bezirken verpflichtend umgesetzt werden. Es geht dabei um die aktive Einbeziehung älterer Menschen in eine altersgerechte Gesellschaft mit möglichst gleichwertigen Lebensbedingungen in allen Bezirken und für alle Gruppen von Senior/innen.
Spezielle Beachtung soll einkommensschwachen älteren Menschen zukommen, die besonders von sozialer Ausgrenzung, sozialen Risiken und Einsamkeit bedroht und betroffen sind. Dabei geht es um den Zugang zu existenzsichernden Leistungen auf finanzieller, sachlicher und organisatorischer Ebene. Auch hier sind möglichst einheitliche Regelungen in allen Bezirken zu schaffen.
Trotz der sich zuspitzenden Finanzsituation auch im Land Berlin ist die Verabschiedung des Altenhilfestrukturgesetzes noch in dieser Legislaturperiode des Berliner Senats überfällig.
Dazu stellt die Landesvorsitzende des Sozialverbandes Deutschlandes und stellvertretende Vorsitzende des Landesseniorenbeirats Ursula Engelen-Kefer fest: „Das Berliner Altenhilfestrukturgesetz muss kommen. Die knapp eine Million Bürger*innen über 60 Jahre haben ein Recht auf Altenhilfe.
Nach §71 SGBXII soll die Altenhilfe dazu beitragen „ Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern und alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten, selbstbestimmt am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen und ihre Fähigkeit zur Selbsthilfe zu stärken.“