Am 13. November nahmen Ursula Engelen-Kefer vom SoVD Landesverband Berlin-Brandenburg an der Anhörung zum Landesantidikriminierungsgesetz im Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses in Berlin Teil. Zuvor waren die Anforderungen des SoVD Landesverbandes und der Landesvereinigung für Selbsthilfe an die Spitze der Parteien geschickt worden. Entscheidend ist die Durchsetzung des Gesetzentwurfs ohne Abstriche, insbesondere bei der Beweislasterleichterung sowie der eigenständigen Übernahme der Klageverfahren für Betroffene sowie für generelle Diskriminierungstatbestände als Verbandsklagerecht durch die berechtigten Stellen und damit auch den SoVD.
Wir möchten Ihnen hiermit unsere Anliegen zum Gesetzentwurf für das Landesantidiskriminierungsgesetz vorlegen. Diese wurden bei unserer Fachtagung zum LADG am 11. November mit zahlreichen Vertreter*innen von Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen, Abgeordneten, Senatsverwaltung und Akteur*innen der Antidiskriminierungsarbeit mit großer Einmütigkeit bestätigt.