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Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen – Berufung in wichtigen Fachausschuss des Deutschen Frauenrats

Aktuelles

Der Sozialverband Deutschland ist in der Frauen- und Familienpolitik sehr aktiv und in entsprechenden Gremien vertreten. So ist der Landesverband Berlin-Brandenburg seit 2019 Mitglied im Landesfrauenrat Berlin und der Bundesverband Mitglied im Deutschen Frauenrat, der seit seinen Anfängen 1894 bis heute als Dachverband von jetzt 62 Mitgliedsverbänden eine gewichtige Stimme für Frauenrechte auf dem politischen Parkett ist.

Foto: Heike Roß-Ritterbusch, Ehrenamtsmanagerin beim Landesverband Berlin-Brandenburg

Nun wurde unter dem Dach des Deutschen Frauenrates ein neuer Fachausschuss gegründet: "Gewalt gegen Frauen beenden – Zugang für alle zu Schutz, Hilfe und Unterstützung“. Die Einrichtung dieses Fachgremiums steht im Kontext der Verpflichtung der Bundesregierung, das seit 2011 in Istanbul unterzeichnete „Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen, auch als Istanbul-Konvention bekannt, auf allen politischen Ebenen umzusetzen. Dieser völkerrechtlicher Menschenrechtsvertrag ist damit das erste rechtsverbindliche internationale Instrument.

Alle EU-Mitgliedstaaten haben die Konvention unterzeichnet, allerdings haben Bulgarien, die Tschechische Republik, Ungarn, Lettland, Litauen und Slowakei die Istanbul-Konvention bislang nicht ratifiziert. Zum 1. Oktober 2023 ist die Konvention in der gesamten EU in Kraft getreten.

In Deutschland ist die Konvention seit 2018 rechtsgültig. Die Bundesregierung plant zur weiteren Umsetzung der Konvention eine Gesamtstrategie und den Aufbau einer Koordinierungsstelle. Hier setzt nun die Arbeit des neu gegründeten Fachausschusses beim Deutschen Frauenrat an. In einem Zeitraum von November 2023 bis Mai 2024 werden insgesamt zehn Fachfrauen daran arbeiten, das genannte Gesetzgebungsverfahren durch die Ausarbeitung politischer Handlungsempfehlungen konstruktiv zu begleiten. Auch der Berliner Senat hat sich in den Richtlinien seiner Regierungspolitik 2023–2026 zur konsequenten Umsetzung der Istanbul-Konvention verpflichtet und die Erstellung eines Landesaktionsplanes in sein Sofortprogramm aufgenommen.  

Entscheidend ist, nun auch finanzielle Mittel in ausreichendem Maße bereit zu stellen, um die geforderten sowie notwendigen spezifischen Schutz- und Beratungsangebote für betroffene Frauen flächendeckend zur Verfügung stehen. Eine Schutz- und Beratungsinfrastruktur aufzubauen, die Städte und ländliche Gebiete in gleichem Maße abdeckt, um Frauen in akuten Gefährdungssituationen einen schnellen und leichten Zugang zum Hilfenetz zu ermöglichen. Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend der Bundesregierung erklärte, schnellstmöglich einen Rechtsrahmen für eine Regelfinanzierung von Frauenhäusern durch den Bund zu schaffen.

Der Sozialverband Deutschland, wurde als aktives Mitglied im Deutschen Frauenrat angefragt, sich fachlich in dem neuen Fachausschuss zu beteiligen. Jutta König, Sprecherin der Frauen im Bundesverband sowie Dr. Simone Real, stellvertretende Leiterin der Abteilung Sozialpolitik im SoVD schlugen daraufhin Heike Ross-Ritterbusch, Ehrenamtsmanagerin beim Landesverband Berlin-Brandenburg vor, da diese aufgrund ihrer beruflichen Erfahrungen über entsprechende Expertise verfügt. Nach einem schriftlichen Bewerbungsverfahren wurde sie Anfang Oktober 2023 offiziell in den Fachausschuss berufen. Herzlichen Glückwunsch!