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Aufgaben und Erfahrungen einer Ombudsperson beim Medizinischen Dienst

Aktuelles

Bei jedem Medizinischen Dienst gibt es eine unabhängige Ombudsperson. Diese noch von Gesundheitsminister Spahn eingeführte Funktion soll, neben dem schon länger bestehenden Beschwerdemanagement, die Rechte von gesetzlich Kranken- und Pflegeversicherten stärken. In allen Bundesländern sind Ombudspersonen berufen, in NRW sogar zwei für unterschiedliche Regionen. Auch ist eine Ombudsperson bei dem MD des Bundes installiert.

Monika Paulat, die 2. SoVD-Landesvorsitzende, ist Ombudsperson beim Medizinischen Dienst Berlin-Brandenburg.

Monika Paulat, 2. SoVD-Landesvorsitzende, ist seit März 2022 Ombudsperson bei dem Medizinischen Dienst (MD) Berlin-Brandenburg. Die Aufgabe der Ombudsperson ist nicht allumfassend. Sie beschränkt sich auf Prüfungen der Art und Weise der Ausübung der Tätigkeit der Ärztinnen und Ärzte oder der Pflegefachkräfte des MD, die im Auftrag der Kranken- oder Pflegekasse Gutachten erstatten. Diese Gutachten dienen der Vorbereitung der Entscheidung der Kasse über Anträge von Versicherten auf Leistungen aus der gesetzlichen Kranken- oder Pflegeversicherung.

Die Ombudsperson prüft und beurteilt nicht, ob der auf Grundlage eines Gutachtens des MD erteilte Bescheid über Ablehnung des Antrages rechtlich in Ordnung ist und auch nicht, ob das Gutachten des MD in sachlich-medizinischer Hinsicht zutrifft. Dafür hat sie auch keine Kompetenzen. Ihre Prüfung bezieht sich zum Beispiel darauf, ob ein Gutachter, eine Gutachterin bei der Erstellung des Gutachtens „ordentlich“ gearbeitet sowie etwa die Begutachtungs-Richtlinien beachtet hat. Dazu gehört, dass er/sie alle Unterlagen, soweit sie relevant sind, zur Kenntnis genommen und ausgewertet hat. Dazu gehört auch ein widerspruchsfreies Gutachten.  

Die Ombudsperson geht auch Vorwürfen nach, wenn bei häuslicher Untersuchung der Gutachter oder die Gutachterin sich unangemessen gegenüber den Versicherten oder Angehörigen verhalten oder geäußert hat. Auch wenn beklagt wird, dass statt einer körperlichen Untersuchung „nur“ ein Aktengutachten erstattet wurde oder lediglich eine Telefon-Begutachtung stattfand, kann die Ombudsperson sich einschalten, sofern ersichtlich ist, dass sich eine körperliche Untersuchung aufgedrängt hätte.

Als Ombudsperson muß Monika Paulat allerdings mit einer größeren Zahl von Eingaben umgehen, die ihre Zuständigkeit nicht betreffen. Sehr häufig hat sie damit zu tun, die Versicherten darauf hinzuweisen, dass sie gegen Ablehnungsbescheide ihrer Kasse das Rechtsmittel des Widerspruchs fristgemäß einlegen müssen. Die bei den Versicherten darüber herrschende Irritation, wohin sie sich wenden müssen, wenn sie mit einer Entscheidung nicht einverstanden sind, liegt häufig an der unklaren Belehrung in den Bescheiden. Das ist zwar inzwischen besser geworden, aber noch nicht gut genug, um dem juristischen Laien wirklich Aufklärung zu verschaffen. Monika Paulat arbeitet genau wie ihre Kolleginnen und Kollegen in den anderen Bundesländern daran, dass die Bescheidtexte klarer werden.

Der größte Anteil der Eingaben – fast 800 seit Jahresbeginn 2024 – betrifft die Pflegegutachten. Das verhält sich in allen Bundesländern so. Daneben geht es um Ansprüche auf Hilfsmittel, um die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, um bestimmte Medikamente,

Monika Paulat bemüht sich, jede Eingabe individuell zu beantworten. Oftmals verweist sie auf das beim MD bestehende Pflege-Service-Telefon, an dem eine sehr erfahrene Pflegefachkraft die Pflegegutachten kompetent und verständlich erläutert. Sie übt insoweit auch eine Art Lotsenfunktion aus, um den Versicherten anderweitige Beratungsstellen aufzuzeigen, wenn sie selbst nicht helfen kann.

In den Jahresberichten können weitere Informationen nachlesen werden, z.b. auf der Webseite der Ombudsperson bei dem Medizinischen Dienst Berlin-Brandenburg. Die Berichte geben u.a. detaillierte Auskunft über die Anzahl der Eingaben, die Verteilung auf die verschiedenen Bereiche und Erläuterungen zu den Aufgaben der Ombudsperson.

https://www.md-bb.org/ueber-uns/ombudsperson

Lesen Sie auch unsere Tipps und Hinweise zur Pflegebegutachtung.  

https://www.sovd-bbg.de/aktuelles/nachrichten/meldung/pflegebegutachtung-tipps-und-orientierung-fuer-betroffene-und-angehoerige