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Ab Januar 2023 Wohngeldreform

Aktuelles

Viele Menschen mit geringem Einkommen haben häufig Anspruch auf Wohngeld, doch wissen gar nicht, dass sie den Mietzuschuss beantragen können. Bislang beträgt er durchschnittlich rund 180 Euro. Mit einer Wohngeldreform sollen ab dem 1. Januar 2023 mehr Bürger entlastet werden. Der staatliche Mietzuschuss steigt dann um 190 Euro pro Monat.

Blick auf Balkon eines Wohnhauses

Hohe Kosten fürs Heizen, für Strom und Lebensmittel setzen viele Haushalte in Deutschland unter Druck. Deshalb soll ab 1. Januar das Wohngeld steigen und Menschen mit wenig Einkommen helfen, die Miete zu stemmen. Auch der Kreis der Berechtigten wird ausgeweitet. Doch viele Betroffene wissen gar nicht, dass sie überhaupt Hilfe vom Staat bekommen könnten. Ein Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Wohngeld:

Wohngeld - Was ist das genau?

Es ist quasi ein staatlicher Zuschuss zur Miete für Menschen mit geringen Einkommen. Auch wer eine Eigentumswohnung oder ein Haus und zugleich wenig Geld hat, kann Unterstützung bekommen. Das gilt aber nur, wenn man keine anderen Sozialleistungen erhält, bei denen die Wohnkosten bereits berücksichtigt sind, also Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Bafög. Für die Anträge und die Auszahlung sind die Länder beziehungsweise Gemeinden zuständig. 

Wie hoch ist das Wohngeld?

Das hängt davon ab, wie hoch Miete und Einkommen sind und wo genau man wohnt. Bauministerin Klara Geywitz wollte das Wohngeld aber generell schon länger deutlich erhöhen. Am Mittwoch (02.11.22) haben Bund und Länder der Wohngeldreform zugestimmt. Der staatliche Mietzuschuss soll zum 1. Januar reformiert werden und um durchschnittlich 190 Euro pro Monat steigen.

Außerdem soll er an 1,4 Millionen Bürger mehr gezahlt werden als bisher. Bisher bekommen 600.000 Haushalte in Deutschland Wohngeld. Es geht um Kosten von 5,1 Milliarden Euro. Es bleibt dabei, dass sich Bund und Länder die Kosten für die geplante Reform des Wohngelds teilen. Eigentlich wollten die Länder das Wohngeld finanziell nicht mehr mittragen. 

Um die Höhe des Wohngeldes zu berechnen, empfiehlt sich der Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

Wohngeld-Ausweitung: Welche Änderungen gibt es noch? 

Neben der Erhöhung des Wohngeldes sollen auch die Leistungen verbessert werden: Es wird dauerhaft eine Heizkostenkomponente im Wohngeld verankert. Für all diejenigen, die also jetzt schon Wohngeld bekommen, soll es kurzfristig  für die Heizperiode von September bis Dezember 2022 einen weiteren Heizkostenzuschuss geben. Für eine Person sind 415 Euro, für zwei Personen 540 Euro und für jede weitere Person zusätzliche 100 Euro geplant. Zuschussberechtigte Azubis, Schülerinnen und Schüler und Studierende erhalten jeweils einen Heizkostenzuschuss in Höhe von 345 Euro.

Außerdem wird eine Klimakomponente eingeführt, um Wohngeldhaushalte von Kostensteigerungen zu entlasten, die aus Sanierungsmaßnahmen zur Energieeinsparung bei Gebäuden resultieren.

Wer hat Anspruch auf das Wohngeld?

Ob man wohngeldberechtigt ist, hängt von einer komplizierten Rechnung ab - eine einfach zu merkende Einkommensschwelle gibt es nicht. Das dürfte ein Grund sein, warum bisher lange nicht alle Haushalte, die ein Recht darauf hätten, auch Wohngeld beantragt haben. Faktoren in der Rechnung sind Einkommen, Miete, Haushaltsgröße und Wohnort. Ob man Wohngeld bekommen könnte, kann man online mit dem Wohngeld-Rechner des Ministeriums ausrechnen lassen.

Wie beantrage ich das Wohngeld?

Um etwaige Fristen zu wahren, reicht ein formloser Antrag, um Wohngeld zu beantragen. Generell sind jedoch spezielle Antragsformulare mit regionalen Unterschieden notwendig. Häufig beinhalten sie Fragen zum Verdienst des Antragsstellers, Untermietverträge, sowie weitere finanzielle Informationen. Für das Wohngeld sind die Kommunen zuständig. Das bedeutet, dass der Antrag beim entsprechenden Wohngeldamt der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung eingereicht werden muss - persönlich, per Post oder online.

Quelle: dpa

Mehr Informationen: https://www.sovd.de/gemeinschaft/service-und-verbrauchertipps